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Feiertagsregelung (RP - BW ?)?

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem großem Unternehmen als Auszubildender.

Mein Ausbildungsort ist laut Ausbildungsvertrag in Ba-Wü, jedoch bin ich gerade in einer Zweigstelle in RP "eingestellt".

Jetzt das Problem: Der 6. Januar ist in Ba-Wü ein Feiertag, in RP nicht.

Mein Chef sagt, dass ich an diesem Tag in der Zweigstelle arbeiten muss, da es diesen Feiertag in RP nicht gebe.

Wie sieht es aus ? Habe ich ein Anrecht auf diesen Feiertag ?

MfG Timo

3 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Da in RP der 06.01. kein Feiertag ist, gehst du sauber zur Arbeit. Ein Vergleich dazu: Wenn du in einem US-Unternehmen in Deutschland arbeiten würdest, würden auch die deutschen Feiertage und die Feiertage des Bundeslandes und nicht die US-amerikanischen Feiertage für dich maßgebend sein.

  • vor 7 Jahren

    Dein Chaef hat Recht. Wenn du schon ausgelernt wärst, in BaWü wohnen und in RP arbeiten würdest, müsstest du auch arbeiten.

  • vor 7 Jahren

    Eigentlich ganz einfach, die jeweils gültigen Feiertage in den (Bundes) Länder in denen man arbeitet sind für alle MA. gültig, gleich wo er eigentlich wohnt

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