MisterPi
Beste Antwort
Das kommt auf die individuelle Situation an. Wenn Du einen Einbrecher "auf frischer Tat ertappst" und Du ihn erschlägst oder erschießt, ohne dass er Dich angreift, ist das Totschlag.
Greift er Dich an und Du erschlägst oder erschießt ihn dann, wird das Gericht prüfen und entscheiden, ob Du andere, "harmlosere" Möglichkeiten der Abwehr gehabt hättest. Falls ja, ist das ein sogenannter "Notwehrexzess" und strafbar (etwas, aber nicht viel, geringer als Totschlag). Nur falls das Gericht zu der Auffassung gelangt, es gab für Dich keine andere Möglichkeit, wird auf Notwehr und damit Straffreiheit entschieden. (Eine eventuelle Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes käme allerdings in jedem Falle hinzu, auch bei Notwehr.)
Helmut B
....... na dann hast du einen Mord oder Totschlag begangen, weil sich später herausstellt, dass sich der besoffene Nachbar in der Hausnummer geirrt hat !!
Schattenmann
Eine Schusswaffe darfst Du überhaupt nur in Notwehr verwenden, also wenn Du von dem Einbrecher angegriffen wirst. Keinesfalls darfst Du auf einen flüchtenden Einbrecher schieÃen. AuÃerdem braucht Du eine Waffenbesitzkarte um überhaupt eine Waffe haben zu dürfen (da gibt es ein paar Ausnahmen).
In jedem Fall wird es eine genaue Untersuchung des Hergangs durch die Kripo geben, die VerhältnismäÃigkeit der Mittel wird geprüft.
derliebe1611
Du wirst mit einem Strafverfahren u.a wegen Totschlags rechnen müssen. In diesem Verfahren wird dann genau geprüft, ob es sich um Notwehr handelt oder nicht. Sollte festgestellt werden, dass die Notwehr eindeutig überschritten wurde, was beim erschieÃen einer Person meistens der Fall sein dürfte, wirst du auch dementsprechend verurteilt werden.
Manfred
Eine gute Frage. Also bei unserer Gesetzgebung kommt es sehr auf die Darstellung, bzw. Formulierung des Vorganges an. Du kannst nicht auf Notwehr plädieren, wenn du in den Rücken triffst. Du musst glaubhaft darstellen, dass du angegriffen wurdest, dass du Todesängste hattest, und in deiner Panik dich eben gewehrt hast.
Dann falls du bewaffnet bist, hast du überhaupt einen Waffenschein ??? wenn nicht geht es dir nicht gut.
Hast du schon mal an einen Hund gedacht. Oder an einfache Sicherungen an Fenstern und Türen. Die bekommst du nicht teuer im Fachmarkt. GrüÃle.