Was passiert mit mir wenn ich einen Einbrecher in meinem Haus erschlage oder erschieße?

MisterPi2013-12-26T22:20:47Z

Beste Antwort

Das kommt auf die individuelle Situation an. Wenn Du einen Einbrecher "auf frischer Tat ertappst" und Du ihn erschlägst oder erschießt, ohne dass er Dich angreift, ist das Totschlag.
Greift er Dich an und Du erschlägst oder erschießt ihn dann, wird das Gericht prüfen und entscheiden, ob Du andere, "harmlosere" Möglichkeiten der Abwehr gehabt hättest. Falls ja, ist das ein sogenannter "Notwehrexzess" und strafbar (etwas, aber nicht viel, geringer als Totschlag). Nur falls das Gericht zu der Auffassung gelangt, es gab für Dich keine andere Möglichkeit, wird auf Notwehr und damit Straffreiheit entschieden. (Eine eventuelle Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes käme allerdings in jedem Falle hinzu, auch bei Notwehr.)

Helmut B2013-12-28T22:24:08Z

....... na dann hast du einen Mord oder Totschlag begangen, weil sich später herausstellt, dass sich der besoffene Nachbar in der Hausnummer geirrt hat !!

Schattenmann2013-12-28T06:54:41Z

Eine Schusswaffe darfst Du überhaupt nur in Notwehr verwenden, also wenn Du von dem Einbrecher angegriffen wirst. Keinesfalls darfst Du auf einen flüchtenden Einbrecher schießen. Außerdem braucht Du eine Waffenbesitzkarte um überhaupt eine Waffe haben zu dürfen (da gibt es ein paar Ausnahmen).
In jedem Fall wird es eine genaue Untersuchung des Hergangs durch die Kripo geben, die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird geprüft.

derliebe16112013-12-27T13:14:50Z

Du wirst mit einem Strafverfahren u.a wegen Totschlags rechnen müssen. In diesem Verfahren wird dann genau geprüft, ob es sich um Notwehr handelt oder nicht. Sollte festgestellt werden, dass die Notwehr eindeutig überschritten wurde, was beim erschießen einer Person meistens der Fall sein dürfte, wirst du auch dementsprechend verurteilt werden.

Manfred2013-12-27T10:21:15Z

Eine gute Frage. Also bei unserer Gesetzgebung kommt es sehr auf die Darstellung, bzw. Formulierung des Vorganges an. Du kannst nicht auf Notwehr plädieren, wenn du in den Rücken triffst. Du musst glaubhaft darstellen, dass du angegriffen wurdest, dass du Todesängste hattest, und in deiner Panik dich eben gewehrt hast.

Dann falls du bewaffnet bist, hast du überhaupt einen Waffenschein ??? wenn nicht geht es dir nicht gut.
Hast du schon mal an einen Hund gedacht. Oder an einfache Sicherungen an Fenstern und Türen. Die bekommst du nicht teuer im Fachmarkt. Grüßle.

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