Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?

Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?
hat der Vermieter einzuhalten ?

Kann er überhaupt die Mietnebenkosten (Betriebsskosten)erhöhen, wenn zb.nichts von Gartenarbeiten & Schneeräumdienst im Mietvertrag steht erhöhen ?

2013-12-16T02:04:44Z

Die Gartenkosten sowie der Winterdienst stehen nicht im Mietvertrag.

Aber was ist wenn eine Mieterhöhung auf Grund gesetzlicher Änderung der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen in der Erhöhung steht ?

Erhöhung der Betriebskosten nach Paragr.27 II BV in Verbindung mit Paragr.20 ff NMV

Auf Grund gesetzlicher Änderungen der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen sowie der Erhöhungen des Kapitaldienstes ändert sich die Grundmiete ab (Datum) etc.

2013-12-16T06:57:19Z

Mietänderungs Gesetz 2013

2013-12-17T03:45:40Z

BITTE LESEN-DANN ANTWORTEN !

2013-12-17T09:43:28Z

So einen Schwachsinn werde ich nicht bewerten !

Nach dem Motto-Hauptsache ich schreibe etwas !

Evtl.werde ich noch gepunktet !

herr_nixnutz2013-12-14T01:43:17Z

Beste Antwort

Es gibt keine Fristen, da der Vermieter die Nebenkosten schließlich auch sofort zahlen muss. Es sind Kosten, die sofort anfallen und sofort weitergeben werden können.

Wenn aber in deinem Mietvertrag nichts von Gartenarbeiten usw. steht, so kann der Vermieter die auch gar nicht einführen und/oder erhöhen. Zahlen muss du nur das, was im Vertrag vereinbart wurde. Alles andere geht nur, wenn beide Parteien zustimmen und so blöd wirst du wohl kaum sein.

Anonym2013-12-14T01:12:18Z

Die Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten kann er dann sofort erhöhen,
wenn die erfolgte Abrechnung höhere Kosten ausweist.
Alle abzurechnenden Nebenkosten müssen im Mietvertrag benannt sein.

Bei Erhöhungen der Kaltmiete sind tatsächlich Fristen einzuhalten
(3 Monate), die Nebenkosten-Vorauszahlungen dürfen nicht
höher sein als der zuletzt abgerechnete Betrag
.