Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?
Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?
hat der Vermieter einzuhalten ?
Kann er überhaupt die Mietnebenkosten (Betriebsskosten)erhöhen, wenn zb.nichts von Gartenarbeiten & Schneeräumdienst im Mietvertrag steht erhöhen ?
Die Gartenkosten sowie der Winterdienst stehen nicht im Mietvertrag.
Aber was ist wenn eine Mieterhöhung auf Grund gesetzlicher Änderung der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen in der Erhöhung steht ?
Erhöhung der Betriebskosten nach Paragr.27 II BV in Verbindung mit Paragr.20 ff NMV
Auf Grund gesetzlicher Änderungen der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen sowie der Erhöhungen des Kapitaldienstes ändert sich die Grundmiete ab (Datum) etc.
Mietänderungs Gesetz 2013
BITTE LESEN-DANN ANTWORTEN !
So einen Schwachsinn werde ich nicht bewerten !
Nach dem Motto-Hauptsache ich schreibe etwas !
Evtl.werde ich noch gepunktet !