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Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?

Welche Fristen bei d. Mietnebenkosten Erhöhung?

hat der Vermieter einzuhalten ?

Kann er überhaupt die Mietnebenkosten (Betriebsskosten)erhöhen, wenn zb.nichts von Gartenarbeiten & Schneeräumdienst im Mietvertrag steht erhöhen ?

Update:

Die Gartenkosten sowie der Winterdienst stehen nicht im Mietvertrag.

Aber was ist wenn eine Mieterhöhung auf Grund gesetzlicher Änderung der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen in der Erhöhung steht ?

Erhöhung der Betriebskosten nach Paragr.27 II BV in Verbindung mit Paragr.20 ff NMV

Auf Grund gesetzlicher Änderungen der Verwaltungs-und Instandhaltungspauschalen sowie der Erhöhungen des Kapitaldienstes ändert sich die Grundmiete ab (Datum) etc.

Update 2:

Mietänderungs Gesetz 2013

Update 3:

BITTE LESEN-DANN ANTWORTEN !

Update 4:

So einen Schwachsinn werde ich nicht bewerten !

Nach dem Motto-Hauptsache ich schreibe etwas !

Evtl.werde ich noch gepunktet !

2 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Es gibt keine Fristen, da der Vermieter die Nebenkosten schließlich auch sofort zahlen muss. Es sind Kosten, die sofort anfallen und sofort weitergeben werden können.

    Wenn aber in deinem Mietvertrag nichts von Gartenarbeiten usw. steht, so kann der Vermieter die auch gar nicht einführen und/oder erhöhen. Zahlen muss du nur das, was im Vertrag vereinbart wurde. Alles andere geht nur, wenn beide Parteien zustimmen und so blöd wirst du wohl kaum sein.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten kann er dann sofort erhöhen,

    wenn die erfolgte Abrechnung höhere Kosten ausweist.

    Alle abzurechnenden Nebenkosten müssen im Mietvertrag benannt sein.

    Bei Erhöhungen der Kaltmiete sind tatsächlich Fristen einzuhalten

    (3 Monate), die Nebenkosten-Vorauszahlungen dürfen nicht

    höher sein als der zuletzt abgerechnete Betrag

    .

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