Wer kennt sich etwas mit Buchhaltung aus?
Mein Kollege liegt nämlich im Krankenhaus, weil wohl so ein paar Leute vor seiner Haustür Baseball spielen wollten und ihn vermutlich nicht bemerkt haben als er aus dem Haus gekommen ist, so dass sie ihn versehentlich am Kopf getroffen haben als sie gerade zum Schlag ausholen wollten. Na ja, Unfälle passieren halt! Jetzt will mein Chef, dass ich mich solange um die Buchhaltung kümmere, aber ich blicke da nicht durch...
Zählt Schutzgeld zu den Personalkosten oder zu den Betriebskosten? Oder muss das separat aufgeführt werden als Zahlung an externe Dienstleister? Und wie hoch sind die anfallenden Zinsen für Zahlungsrückstände? Anscheinend hat mein Kollege nämlich letzten Monat vergessen den Betrag zu bezahlen, aber leider konnte ich nirgends einen Vertrag finden, in dem die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Sollte ich es vielleicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Schließlich ist der Gläubiger ja in der Beweispflicht und wenn es darüber keine schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte es ihm doch kaum möglich sein, die Zahlung erfolgreich einzuklagen.
Und noch etwas: Kann man Schutzgelder von der Steuer absetzen? Immerhin erspart man dadurch ja der Polizei viel Arbeit, die ansonsten wiederum von Steuergeldern bezahlt werden müßte. Wenn man darauf verzichtet, wäre eine Steuerrückerstattung doch angebracht.