Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wer kennt sich etwas mit Buchhaltung aus?

Mein Kollege liegt nämlich im Krankenhaus, weil wohl so ein paar Leute vor seiner Haustür Baseball spielen wollten und ihn vermutlich nicht bemerkt haben als er aus dem Haus gekommen ist, so dass sie ihn versehentlich am Kopf getroffen haben als sie gerade zum Schlag ausholen wollten. Na ja, Unfälle passieren halt! Jetzt will mein Chef, dass ich mich solange um die Buchhaltung kümmere, aber ich blicke da nicht durch...

Zählt Schutzgeld zu den Personalkosten oder zu den Betriebskosten? Oder muss das separat aufgeführt werden als Zahlung an externe Dienstleister? Und wie hoch sind die anfallenden Zinsen für Zahlungsrückstände? Anscheinend hat mein Kollege nämlich letzten Monat vergessen den Betrag zu bezahlen, aber leider konnte ich nirgends einen Vertrag finden, in dem die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Sollte ich es vielleicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Schließlich ist der Gläubiger ja in der Beweispflicht und wenn es darüber keine schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte es ihm doch kaum möglich sein, die Zahlung erfolgreich einzuklagen.

Und noch etwas: Kann man Schutzgelder von der Steuer absetzen? Immerhin erspart man dadurch ja der Polizei viel Arbeit, die ansonsten wiederum von Steuergeldern bezahlt werden müßte. Wenn man darauf verzichtet, wäre eine Steuerrückerstattung doch angebracht.

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Auch hier gilt der Grundsatz

    "Erste Rate sofort, Rest auf Zahlungsbefehl"!

    Wobei hier Zahlungsbefehl durch Deichmann-Anprobe

    im Stadt-Hafen ausgetauscht wird...

    Es sind Betriebskosten, denn ohne Schmiermittel

    läuft man Gefahr, dass das Firmeninventar durch

    äußere Einwirkung nicht mehr betriebsbereit ist...

    Und nein, von der Steuer ist es nicht abzusetzen,

    denn die Leute die die entsprechenden Gesetze

    kreiert haben dulden keine Familien neben sich

    und würden bei Kenntnisnahme Maßnahmen ergreifen...

    Und was Deinen Kollegen betrifft, so glaube ich, dass

    der Schlag wirklich ein Versehen war. Schließlich wird

    er dies auch bestätigt haben, wenn die Alternative ein

    gebrochenes Rückgrat ist......

  • vor 7 Jahren

    schönes Märchen was du uns da erzählst.

  • vor 7 Jahren

    Haha, tolle Scherzfrage...

    Ach ja, in der Buchhaltung gilt der Grundsatz: Ohne Beleg keine Buchung. Du darfst also erst etwas buchen, wenn Du mindestens eine Quittung mit der klaren Angabe von Empfänger und Zweck hast, am besten mit Steuernummer.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Schmier- und Schutzgelder NICHT lochen und abheften,

    sondern im neutralen Umschlag OHNE Quittung weitergeben.

    Verbuchung als Parteispende mit dem Vermerk "wg. Kohl",

    dann ist es auch steuermindernd!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 7 Jahren

    Schutzgeld ist Privatvergnügen und nicht von der Steuer absetzbar. Laß die Buchhaltung lieber von einem Steuerberater machen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.