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Wer kennt sich etwas mit Buchhaltung aus?
Mein Kollege liegt nämlich im Krankenhaus, weil wohl so ein paar Leute vor seiner Haustür Baseball spielen wollten und ihn vermutlich nicht bemerkt haben als er aus dem Haus gekommen ist, so dass sie ihn versehentlich am Kopf getroffen haben als sie gerade zum Schlag ausholen wollten. Na ja, Unfälle passieren halt! Jetzt will mein Chef, dass ich mich solange um die Buchhaltung kümmere, aber ich blicke da nicht durch...
Zählt Schutzgeld zu den Personalkosten oder zu den Betriebskosten? Oder muss das separat aufgeführt werden als Zahlung an externe Dienstleister? Und wie hoch sind die anfallenden Zinsen für Zahlungsrückstände? Anscheinend hat mein Kollege nämlich letzten Monat vergessen den Betrag zu bezahlen, aber leider konnte ich nirgends einen Vertrag finden, in dem die genauen Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Sollte ich es vielleicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen? Schließlich ist der Gläubiger ja in der Beweispflicht und wenn es darüber keine schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte es ihm doch kaum möglich sein, die Zahlung erfolgreich einzuklagen.
Und noch etwas: Kann man Schutzgelder von der Steuer absetzen? Immerhin erspart man dadurch ja der Polizei viel Arbeit, die ansonsten wiederum von Steuergeldern bezahlt werden müßte. Wenn man darauf verzichtet, wäre eine Steuerrückerstattung doch angebracht.
5 Antworten
- ?Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Auch hier gilt der Grundsatz
"Erste Rate sofort, Rest auf Zahlungsbefehl"!
Wobei hier Zahlungsbefehl durch Deichmann-Anprobe
im Stadt-Hafen ausgetauscht wird...
Es sind Betriebskosten, denn ohne Schmiermittel
läuft man Gefahr, dass das Firmeninventar durch
äußere Einwirkung nicht mehr betriebsbereit ist...
Und nein, von der Steuer ist es nicht abzusetzen,
denn die Leute die die entsprechenden Gesetze
kreiert haben dulden keine Familien neben sich
und würden bei Kenntnisnahme Maßnahmen ergreifen...
Und was Deinen Kollegen betrifft, so glaube ich, dass
der Schlag wirklich ein Versehen war. Schließlich wird
er dies auch bestätigt haben, wenn die Alternative ein
gebrochenes Rückgrat ist......
- swissnickLv 7vor 7 Jahren
Haha, tolle Scherzfrage...
Ach ja, in der Buchhaltung gilt der Grundsatz: Ohne Beleg keine Buchung. Du darfst also erst etwas buchen, wenn Du mindestens eine Quittung mit der klaren Angabe von Empfänger und Zweck hast, am besten mit Steuernummer.
- Anonymvor 7 Jahren
Schmier- und Schutzgelder NICHT lochen und abheften,
sondern im neutralen Umschlag OHNE Quittung weitergeben.
Verbuchung als Parteispende mit dem Vermerk "wg. Kohl",
dann ist es auch steuermindernd!
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- GinettaLv 7vor 7 Jahren
Schutzgeld ist Privatvergnügen und nicht von der Steuer absetzbar. Laà die Buchhaltung lieber von einem Steuerberater machen.