wie lang darf ein fahrzeug mit klasse B sein?

Ich will mir ein WOhnmobil kaufen, mit Klasse B bin ich da auf 3,5t begrenzt, das ist schon mal klar, ich finde aber nirgends ANgaben wie lang mein Fahrzeug sein darf, ich glaub ich hatte von der Fahrschule 7m in Erinnerung, hab da aber nirgends ne Bestätigung für aufgelistet gesehn.

ascalon26072013-11-21T04:44:00Z

Beste Antwort

Ganz klare Antwort.
StVZO § 32 in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.08.2013

"(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
- bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - ... 12,00 m,



Die Führerscheinklasse gibt nur eine zulässige Gesamtmasse vor - keine Gesamtlänge des Fahrzeuges.
Die zulässige Länge eines Fahrzeuges legt die StVZO fest.

derliebe16112013-11-22T08:34:46Z

Die Fahrzeuglänge hat mit der Fahrerlaubnisklasse nichts zu tun, hier entscheidet lediglich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges.

A2013-11-21T06:11:28Z

Die Fahrzeuglänge ist bei den Fahrerlaubnisklassen praktisch egal, es geht nur um das zulässige Gesamtgewicht.
Ob dein Wohnmobil 3 oder 30 Meter lang ist ist wurscht.

Auch wenn die STVO an sich ein gültiges Gesetz ist weiß ich auch nicht, wie weit deren Maße verbindlich sind, z.B. ist der größte Kran von Liebherr breiter als 2,55m (nämlich 3m), knapp 21m lang und darf trotzdem rumfahren. (Mit nem normalen Klasse C Schein, schätze ich mal, da die Abmessungen für die nötige Fahrerlaubnis egal sind).

Also, wie gesagt, die Länge ist bei Klasse B egal, und wenn du ein Fahrzeug so verkauft wird und normale Fahrzeugpapiere hat darfst du damit auch rumfahren sofern du die nötige Fahrerlaubnis hast.

Steini Platte2013-11-21T02:20:49Z

direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Wikipedia sagt:
Symbol B.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinklassen#F.C3.BChrerscheinklassen

Wenn Du es verbindlich haben willst:
Frag beim Landratsamt nach oder geh einfach mal bei der Polizei vorbei.
Du darfst z.B. auch einen kleinen Minibus fahren, sofern er inkl. Fahrer max 9 Sitzplätze verfügt.
(Wohnmolil darfst Du fahren, sofern es eben max 3.5 t Gesamtgewicht hat... inkl. Insassen etc.)
Ebenso darfst Du einen Mercedes Viano fahren, sofern inkl. Insassen/Gepäck nicht mehr als 3,5 kg zusammen kommen
https://www.google.de/search?q=mercedes+viano&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ei=Td6NUsDGC9GThge0hIGICw&sqi=2&ved=0CAcQ_AUoAQ&biw=1280&bih=815

Gute Fahrt!
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