Ladendiebstahl oder nicht?
Der (volljährige) Sohn einer Nachbarin bat mich um Hilfe bei einem Problem. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob meine Gedanken korrekt sind und frage daher nach Eurer Meinung. - Er verließ einen Supermarkt mit Ware, ohne diese Ware zuvor an der Kasse zu bezahlen. Im Ausgangsbereich ist ein Blumengeschäft (offene Ladenfläche, genau im Kassenbereich, dort konnte man Blumen auswählen und dann an der Kasse alles zusammen bezahlen), bei dem er für seine Freundin Blumen kaufen wollte. Genau in diesem Moment klingelte sein Handy und er war unkonzentriert. Die Blumen ließ er stehen, doch die Waren im Korb nahm er mit raus aus dem Supermarkt. Auf dem Parkplatz stand sein PKW, in den er (immer noch telefonierend) einstieg. Als er den Schlüssel umdrehen wollte und in diesem Moment auch das Telefongespräch beendet hatte, klopfte es an der Scheibe. Der Kaufhausdetektiv .... Er bat den jungen Mann, mit in das Büro zu kommen, inkl. der Waren. Dies geschah auch so, ohne dass es Ärger gab. Im Büro wurde ihm Ladendiebstahl vorgeworfen. Er berichtete alle Details (s.o.). Schließlich unterschrieb er ein Hausverbot, gab jedoch den Ladendiebstahl nicht zu. Es wurde keine Polizei geholt. Im Geschäftsführerbüro wurden alle Waren zusammengerechnet, in die Kasse eingegeben und BEZAHLT. Der Kassenzettel ist vorhanden und trägt keinerlei "Bemerkungen" etc.. - Unzweifelhaft ist der "Ladendiebstahl" spätestens nach dem Verlassen des Supermarktes vollendet. Aber wie sieht es aus, wenn der Geschäftsführer quasi nachträglich das Angebot des jungen Mannes annimmt, der sagte "ich will das alles ja bezahlen". Normalerweise wird solch ein Ansinnen seitens des Geschäftsinhabers abgelehnt - in diesem Fall aber hat er zugestimmt. Somit waren alle Waren, mit denen der junge Mann nun das Geschäft verließ, definitiv rechtmäßig erworben und sein Eigentum. "Heilt" das den Diebstahl?? Ähnlich dem "Rücktritt von der Tat"?? Wie gesagt: es lag definitiv ein Diebstahl vor (auch wenn der junge Mann ja nur abgelenkt etc. war ... das ändert ja nichts an der Sache und "fahrlässigen Diebstahl" gibt es nicht), aber wie sieht es dann in letzter Betrachtung aus, nachdem der Inhaber ja zugestimmt hat, die zuvor "entwendete" Ware ganz legal zu verkaufen und es sich hierbei ja um einen ordentlichen Vertrag handelt - das Geld wurde bezahlt, die Ware übergeben. Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass das Verhalten des Geschäftsführers hier das Zünglein an der Waage ist. - Und, obwohl wahrscheinlich rechtlich hier irrelevant, darf der Detektiv überhaupt noch "zugreifen", wenn der "Kunde" bereits alles in seinem Fahrzeug hat und gerade losfahren will? Wie sieht das die Allgemeinheit?
P.S.: Heute hatte er dann doch noch eine Einladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung in der Post.