PKW Verkauf Privat Rücknahme?

Guten Morgen,

ich habe vergangene Woche meinen PKW an jd. Privat verkauft. Hingewiesen auf Ölverlust, kurzzeitig feststehende Bremser etc.. Der Käufer hat keine Probefahrt und das Auto mitgenommen. Auf dem Vertrag der Hinweis "Gekauft wie gesehen" und "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" (Standardtext...)

Nach 4 Tagen rief er an, dass das Fahrzeug einen Motorschaden hat und ich ihn zurücknehmen muss.
Ist das so korrekt? Über die Mängel habe ich ja informiert, mit Motorschaden ist mir nichts bekannt.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

2013-10-11T22:57:49Z

Bitte genau lesen! Habe ja bereits geschrieben, dass es hier noch funktioniert hat, der Käufer etwa 150 km gefahren ist bis nach Hause und auf die Mängel hingewiesen habe. Dann liegt es sehr wohl in der Entscheidung des Käufers, nicht wahr?! Von einem Motorschaden ist nichts bekannt gewesen, wie bereits oben erwähnt.

Kater2013-10-12T00:07:34Z

Beste Antwort

Gekauft wie besehen.
Das ist nun einmal so bei Privatverkauf.
Soll er dich verklagen.

Alte Händlerweisheit:
Der Wagen muss nur so lange halten, bis der Kunde vom Hof ist.

A2013-10-12T14:43:11Z

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr136_04.htm - so gesehen hast du nicht viel zu befürchten und ein Rückgabe"recht" gibt es in so Fällen auch nicht.
Wenn er kurz später einen Motorschaden hat ist es sein Problem. Und es wird wohl auch kaum davon auszugehen sein, dass du davon wusstest da die Mängel, auf die du hingewiesen hast auch schon nicht ganz ohne sind (Ölverlust und festgehende Bremse).
Probleme könntest du am ehesten kriegen, wenn du dir bekannte Mängel verschweigst, z.B. falls du festgestellt hättest dass während der Fahrt manchmal ohne erkennbaren Grund die Ölwarnlampe anginge oder so. Aber gerade, falls z.B. der Motor wegen Ölmangel jetzt im Eimer ist hast du gar nichts zu befürchten, da du auf den Ölverlust hingewiesen hast (hoffentlich auch schriftlich festgehalten, wobei auch ohne das schriftlich zu machen dir nicht viel passieren dürfte da das von Zeit zu Zeit nachgesehen werden sollte und es ja auch eine Öldruckwarnlame gibt, die leuchten würde; auch wenn es dann schon recht spät sein kann.)

contra-wtg2013-10-12T07:48:20Z

der Verkaufpreis ist bei solchen geschäften völlig unerheblich, wo käme man da auch hin, wenn die gültigkeit eines vertrages vom preis abhängig gemacht würde.

bei diesem privatverkauf gilt: gekauft wie gesehen unter ausschluss jeglicher gewährleistung.
der käufer könnte versuchen, den vertrag wegen arglistiger täuschung anzufechten und die rücknahme fordern, damit ist aber er in der beweispflicht und muß nachweisen, dass das fahrzeug den motorschaden bereits zum zeitpunkt des verkaufes hatte.

wird aber schwer fallen, wenn man damit nicht nur um die ecke, sondern 150 km bis nach hause gefahren ist.

herr_nixnutz2013-10-12T07:41:25Z

Für Mängel, die dir bekannt sind, du aber verschweigst, musst du gerade stehen. In diesem Fall hast du aber auf diverse Mängel hingewiesen, u. a. Ölverlust und keine Gewährleistung geben. Daher bist du auf der sicheren Seite. Hätte das Fahrzeug bereits bei der Übergabe einen Motorschaden gehabt, hätte er bestimmt nicht 150 km damit fahren können.

Anonym2013-10-12T07:17:00Z

mach dir keinen Kopf, da passiert dir gar nichts...

Wenn das Auto lief als du ihn abgegeben hast und er noch 150Km nach Hause und dann noch paar Tage damit rumgefahren ist war der Motor ja ok. Vielleicht hat er auch einen Motorschaden wegen dem Ölverlust weil er ihn trocken gefahren hat. Aber wie auch immer, als Privatverkäufer mußt du in so einem Fall gar nichts zurücknehmen...

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