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PKW Verkauf Privat Rücknahme?

Guten Morgen,

ich habe vergangene Woche meinen PKW an jd. Privat verkauft. Hingewiesen auf Ölverlust, kurzzeitig feststehende Bremser etc.. Der Käufer hat keine Probefahrt und das Auto mitgenommen. Auf dem Vertrag der Hinweis "Gekauft wie gesehen" und "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" (Standardtext...)

Nach 4 Tagen rief er an, dass das Fahrzeug einen Motorschaden hat und ich ihn zurücknehmen muss.

Ist das so korrekt? Über die Mängel habe ich ja informiert, mit Motorschaden ist mir nichts bekannt.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Update:

Bitte genau lesen! Habe ja bereits geschrieben, dass es hier noch funktioniert hat, der Käufer etwa 150 km gefahren ist bis nach Hause und auf die Mängel hingewiesen habe. Dann liegt es sehr wohl in der Entscheidung des Käufers, nicht wahr?! Von einem Motorschaden ist nichts bekannt gewesen, wie bereits oben erwähnt.

10 Antworten

Bewertung
  • Kater
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Gekauft wie besehen.

    Das ist nun einmal so bei Privatverkauf.

    Soll er dich verklagen.

    Alte Händlerweisheit:

    Der Wagen muss nur so lange halten, bis der Kunde vom Hof ist.

  • vor 8 Jahren

    Das kommt auf den Preis an. Wenn der Preis in der nahe dem Schrottwert liegt dann wusste er um die Mangel. Hat er aber den Preis für ein gutes Gebrauchtfahrzeug gezahlt, dann ist davon auszugehen das der Kauf nichtig ist.

    Zum Hintergrund. Du kannst eine Haftung nicht generell ausschließen. Du zeigst mit der generalklausel nur an das es kleinere Mängel geben kann die dann aus der Haftung ausgeschlossen sind. Sind die Mängel bekannt, sollten sie desswegen immer explizit in den Vertrag aufgenommen werden.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html

    Das BGB geht bei gekauft wie gesehen davon aus, das der Käufer die Mängel kennt. Ist der Preis aber erheblich über dem Wert des Fahrzeuges ohne funktionierenden Motor, ist damit belegt das er den Mangel nicht kannte.

    Du siehst es hängt allein vom Preis ab und folglich gibt es dort Spielraum für Auslegung. Für genaue Informationen wirst du an einem Anwalt nicht vorbei kommen.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Je nach Wert, würde ich mir falls er darauf besteht einen Anwalt nehmen bzw zur Redhtslage befragen.Ich meine den Käufer kann wohl jeder verstehen wenn es so ist.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    mach dir keinen Kopf, da passiert dir gar nichts...

    Wenn das Auto lief als du ihn abgegeben hast und er noch 150Km nach Hause und dann noch paar Tage damit rumgefahren ist war der Motor ja ok. Vielleicht hat er auch einen Motorschaden wegen dem Ölverlust weil er ihn trocken gefahren hat. Aber wie auch immer, als Privatverkäufer mußt du in so einem Fall gar nichts zurücknehmen...

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  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr136_04.... - so gesehen hast du nicht viel zu befürchten und ein Rückgabe"recht" gibt es in so Fällen auch nicht.

    Wenn er kurz später einen Motorschaden hat ist es sein Problem. Und es wird wohl auch kaum davon auszugehen sein, dass du davon wusstest da die Mängel, auf die du hingewiesen hast auch schon nicht ganz ohne sind (Ölverlust und festgehende Bremse).

    Probleme könntest du am ehesten kriegen, wenn du dir bekannte Mängel verschweigst, z.B. falls du festgestellt hättest dass während der Fahrt manchmal ohne erkennbaren Grund die Ölwarnlampe anginge oder so. Aber gerade, falls z.B. der Motor wegen Ölmangel jetzt im Eimer ist hast du gar nichts zu befürchten, da du auf den Ölverlust hingewiesen hast (hoffentlich auch schriftlich festgehalten, wobei auch ohne das schriftlich zu machen dir nicht viel passieren dürfte da das von Zeit zu Zeit nachgesehen werden sollte und es ja auch eine Öldruckwarnlame gibt, die leuchten würde; auch wenn es dann schon recht spät sein kann.)

  • vor 8 Jahren

    der Verkaufpreis ist bei solchen geschäften völlig unerheblich, wo käme man da auch hin, wenn die gültigkeit eines vertrages vom preis abhängig gemacht würde.

    bei diesem privatverkauf gilt: gekauft wie gesehen unter ausschluss jeglicher gewährleistung.

    der käufer könnte versuchen, den vertrag wegen arglistiger täuschung anzufechten und die rücknahme fordern, damit ist aber er in der beweispflicht und muß nachweisen, dass das fahrzeug den motorschaden bereits zum zeitpunkt des verkaufes hatte.

    wird aber schwer fallen, wenn man damit nicht nur um die ecke, sondern 150 km bis nach hause gefahren ist.

  • vor 8 Jahren

    Für Mängel, die dir bekannt sind, du aber verschweigst, musst du gerade stehen. In diesem Fall hast du aber auf diverse Mängel hingewiesen, u. a. Ölverlust und keine Gewährleistung geben. Daher bist du auf der sicheren Seite. Hätte das Fahrzeug bereits bei der Übergabe einen Motorschaden gehabt, hätte er bestimmt nicht 150 km damit fahren können.

  • vor 8 Jahren

    Der Käufer hat einen Preisvorteil bei dem Kfz - Kauf von Privat an Privat.

    Der Käufer kauft ein bestimmtes Risiko mit, bei Privat an Privat.

    Beim Kfz-Händler hat der Käufer eine Gewährleistung.

    Jetzt kommt es darauf an, ob Du die Nerven hast, sollte Dein Käufer Dich bei

    Gericht verklagen.

    Nur Du selbst kannst wissen, ob den Käufer mit Deinem Auto übervorteilt hast.

    Auf alle Fälle ist es für Euch beide ein Lernvorgang.

  • NoName
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Wenn Mängel, über die nicht informiert wurde, vorliegen, musst du den Wagen zurücknehmen. Da kannst du in den Kaufvertrag schreiben was du willst - es ist egal.

    Außerdem ist nicht relevant, ob du von den Mängeln gewusst hast oder nicht. D.h. wenn der Motorschaden schon vor dem Verkauf da war und du es nicht wusstest, musst du den Wagen trotzdem zurücknehmen.

    Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß, liegt die Beweispflicht grundsätzlich beim Verkäufer. Das bedeutet, dass DU beweisen musst, dass vor dem Verkauf KEIN Motorschaden vorhanden war.

    Ich glaube es gibt ein Paar ausnahmen - z.B. wenn du einen Wagen weit unter dem eigentlichen Wert verkaufst. Dann ist nämlich von einem erheblichen Mangel auszugehen.

    Ich tausche meine Motorräder ziemlich oft und um mich genau vor sowas zu schützen, mache ich vor dem Verkauf immer ein Gutachten bei ner Werkstatt. Dann kann niemand kommen und behaupten, dass irgendwas kaputt war.

    Bin wie gesagt kein Jurist und daher sind die Angaben ohne Gewähr.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Und Du willst jetzt hier erzählen, von einem Motorschaden hättest Du nichts gewußt???

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