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Ich brauche einen guten Rat für den Kauf eines EU-Fahrzeugs. Wer kennt sich gut mit Autokäufen aus?
Ich habe mir einen EU-Neuwagen gekauft. Auf der Internetseite des Händlers steht auch die ganze Ausstattung, die dieses Fahrzeug haben soll. Bei der Besichtigung habe ich mit dem Händler auch die gesamte Austattung durchgeguckt und er hat persönlich einen Haken bei der Alarmanlage gemacht und gesagt, dass er sie hat. Leider habe ich heute erst bemerkt, dass mein Fahrzeug doch über gar keine Alarnanlage verfügt. Im Kaufvertrag steht allerdings nur = Ausstattung = " wie vor Ort besehen bekannt" Muss ich das Geld für die nicht vorhandene Alarmanlage jetzt am besten gleich als Lehrgeld abschreiben?
@Karl K.- Ja ich bin ganz sicher!
7 Antworten
- ?Lv 7vor 2 JahrenBeste Antwort
Mal anders gefragt - bist du dir ganz sicher das er keine hat? Bei vielen ist sie ja vorhanden auch ohne blinkendes Lämpchen oder sonstigem...
Edit:
Dann buche es als Lehrgeld.
Aber Alarm ist eh überflüssig. Wer ein Auto klauen will klaut es eh, ob mit oder ohne Alarm.
Und heute guckt ja auch nicht mal mehr jemand aus dem Fenster wenn draussen ein Auto steht und der Alarm hupt, passiert ja ständig irgendwo, man hat sich längst an die vielen Fehlalarme gewöhnt, da steht heute keiner mehr für auf ;)
- Anonymvor 5 Monaten
ja
- vor 9 Monaten
Käme mieten denn nicht für Dich in Frage? Bei https://www.mietmeile.de/fahrzeuge/oldtimer-mieten kannst Du beispielsweise Oldtimer mieten. Eventuell schaust Du dort mal vorbei. LG
- Anonymvor 1 Jahr
Aber hallo!!!!!
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- Anonymvor 2 Jahren
Du solltest dein Problem mit dem Autohändler klären. Und wenn du dann immer noch nicht zu frieden bist, Antwort von jossip befolgen.
- jossipLv 7vor 2 Jahren
Nein, musst du nicht.
Allerdings darf dir hier niemand eine Rechtsberatung geben.
Wenn der Händler in der Ausstattungsliste hinter die Alarmanlage einen Haken gesetzt hat, dann hat er damit eine konkrete Zusicherung gemacht, die er auch einzuhalten hat.
Ich nenne dir jetzt einige Stichworte: Schriftliche Reklamation --- Aufforderung zum Abstellen des Mangels --- Wandlung des Kaufvertrages --- Minderung, evtl. Schadensersatz --- Fristsetzung --- Ankündigung weiterer Massnahmen bei Nichteinhaltung der Frist.
Darüberhinaus ist hier eine Konsultation bei einem Anwalt auf jeden Fall geboten.
- aeneasLv 7vor 2 Jahren
Ja, kannst Du wohl als Lehrgeld abschreiben, denn beim "gemeinsamen Durchgucken" hast DU offensichtlich nicht geguckt, bzw. Dich davon überzeugt, dass die Alarmanlage auch vorhanden ist, sondern Dich damit zufriedengegeben, dass der Händler sein Häkchen aufs Papier gesetzt hat.
Unter diesen Umständen kannst Du ihn nicht einmal wegen arglistiger Täuschung drankriegen. Der einzige "gute Rat", den man Dir jetzt noch geben kann, ist die Empfehlung, aus dieser Erfahrung zu lernen.