Guten Abend liebe Community, ich hätte mal eine Frage: Angenommen Käufer A hatt bei einem Verkäufer B angerufen und Konto Daten erhalten, um Artikel X zu kaufen. Käufer A hat das Geld auf das Konto überweisen und nach nem Monat Ware X immernoch nicht erhalten. Nummer vom Verkäufer B ist auch nicht mehr verfügbar. Kann Käufer A Anzeige erstatten ohne Beweise? Es gibt nichts schriftliches oder sonst was, nur einen Anruf.
Gerd2013-09-21T17:41:33Z
Beste Antwort
bei meiner Bank habe ich die Möglichkeit, Überweisungen online zu stornieren...
>Eine Anzeige ohne ausreichende Beweise stellt ein Delikt nach Strafgesetzbuch dar - falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Dann dürfte die Staatsanwaltschaft und Polizei in deren Auftrag ja gar nicht erst Beweise ermitteln, wenn es noch keine hat.
§164 StGB (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich !!wider besseres Wissen!! einer rechtswidrigen Tat...
Nur wenn man weiss, dass gar keine Straftat vorliegt, dann ist es eine "Falsche Verdächtigung".
Eine Straftat darf man auch vermuten.
Wenn man wegen einer solchen Straftat zum Anwalt geht können die Gebühr für die Erstberatung bis zu 190 EUR kosten.
Die Ãberweisung beweist nur, dass Geld gezahlt worden ist. Man kann aber trotzdem eine Strafanzeige mit allen genannten Sachverhalten bei der Polizei oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Im übrigen ist Rechtsberatung von Nichtanwälten gemäss dem RDG eigentlich verboten.
Eine Anzeige bedarf keiner Beweise. Eine Anzeige bedeutet lediglich, dass man der Staatsanwaltschaft einen Umstand zur Kenntnis bringt, den man für rechtswidrig hält. Die Nachprüfung, ob das vermutete Unrecht tatsächlich vorliegt bzw. ausreichende Anzeichen dafür vorliegen, obliegt dem Staatsanwalt.
Käufer hat den Ãberweisungsbeleg doch noch, oder? Das ist der Beweis, dass ein Kauf stattfand. Normalerweise zahlt man erst nach Erhalt der Ware, weil die Ware auch beschädigt sein kann. Ja, Käufer kann mit dem Ãberweisungsbeleg, der auch bis zu 6 Wochen nach dem Einlösen storniert werden kann, eine Anzeige erstatten. Ist das Konto der Einzahlung nicht mehr vorhanden, riecht das sehr nach Betrug. Ich würde da auf jeden Fall die Polizei einschalten.
Jeder kann jeden anzeigen. So auch in diesem Fall. Es gibt auch was Schriftliches, nämlich die Ãberweisung. Offen bleibt ob es ein Betrug, also Strafrecht oder Zivilrecht beinhaltet. Der Verkäufer kann auch ohne Betrugsabsicht so handeln, z.B. krank geworden u.ä.