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Anzeige bei Betrug ohne Beweise?

Guten Abend liebe Community,

ich hätte mal eine Frage:

Angenommen Käufer A hatt bei einem Verkäufer B angerufen und Konto Daten erhalten, um Artikel X zu kaufen.

Käufer A hat das Geld auf das Konto überweisen und nach nem Monat Ware X immernoch nicht erhalten. Nummer vom Verkäufer B ist auch nicht mehr verfügbar.

Kann Käufer A Anzeige erstatten ohne Beweise? Es gibt nichts schriftliches oder sonst was, nur einen Anruf.

10 Antworten

Bewertung
  • Gerd
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    bei meiner Bank habe ich die Möglichkeit, Überweisungen online zu stornieren...

    .

  • vor 8 Jahren

    Du hast doch einen Beweis:

    Die Überweisung auf das Konto von Verkäufer B

  • vor 8 Jahren

    Jeder kann jeden anzeigen. So auch in diesem Fall. Es gibt auch was Schriftliches, nämlich die Überweisung.

    Offen bleibt ob es ein Betrug, also Strafrecht oder Zivilrecht beinhaltet. Der Verkäufer kann auch ohne Betrugsabsicht so handeln, z.B. krank geworden u.ä.

  • vor 8 Jahren

    Anzeigen kannst Du immer. Wie die Staatsanwaltschaft darauf reagiert kann man nicht sagen. Aber vielleicht sind weitere Fälle schon bekannt

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  • vor 8 Jahren

    >Eine Anzeige ohne ausreichende Beweise stellt ein Delikt nach Strafgesetzbuch dar - falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

    Dann dürfte die Staatsanwaltschaft und Polizei in deren Auftrag ja gar nicht erst Beweise ermitteln, wenn es noch keine hat.

    §164 StGB

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich !!wider besseres Wissen!! einer rechtswidrigen Tat...

    Nur wenn man weiss, dass gar keine Straftat vorliegt, dann ist es eine "Falsche Verdächtigung".

    Eine Straftat darf man auch vermuten.

    Wenn man wegen einer solchen Straftat zum Anwalt geht können die Gebühr für die Erstberatung bis zu 190 EUR kosten.

    Die Überweisung beweist nur, dass Geld gezahlt worden ist.

    Man kann aber trotzdem eine Strafanzeige mit allen genannten Sachverhalten bei der Polizei oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft stellen.

    Im übrigen ist Rechtsberatung von Nichtanwälten gemäss dem RDG eigentlich verboten.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Eine Anzeige bedarf keiner Beweise. Eine Anzeige bedeutet lediglich, dass man der Staatsanwaltschaft einen Umstand zur Kenntnis bringt, den man für rechtswidrig hält. Die Nachprüfung, ob das vermutete Unrecht tatsächlich vorliegt bzw. ausreichende Anzeichen dafür vorliegen, obliegt dem Staatsanwalt.

  • hp
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Du hast Geld ueberwiesen ohne einen Kaufvertrag mit Unterschrift zu haben da ist wohl nichts zu machen klar Du hast ueberwiesen aber das hast Du aus eigenen beweggruenden gemacht aber der verkaeufer kann sich da rausreden falls sich das ein Richter ueberhaupt anschaut

  • vor 8 Jahren

    Eine Anzeige ohne ausreichende Beweise stellt ein Delikt nach Strafgesetzbuch dar - falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

    Ein Betrug dürfte nicht hinreichend belegt sein. Zunächst ist nicht klar, ob die Ware tatsächlich versendet wurde, und es ist unklar, ob im Falle der Unterlassung Vorsatz bestand. Vielleicht wurde nur die Anschrift verlegt oder mangels Netzzugang unzugänglich, so wie im Moment die Telefonnummer nicht mehr rekonstruierbar ist. Dann wäre es schon kein Betrug mehr sondern zivilrechtlicher Verzug. Zumindest könnte die Gegenpartei es so behaupten und Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Eine Betrugsanzeige ist schon insofern problematisch, als nur beweisbar ist, daß ein Betrag für irgend etwas überwiesen wurde, womöglich eine Leistung, die bereits erbracht wurde.

    Ich habe in einem ähnlichen Fall mal einen Cent überwiesen und in den Verwendungszweck meine Telefonnummer mit der Bitte um Anruf eingetragen. Daraufhin kam wie von Geisterhand wenige Tage später ein Paket an.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Käufer hat den Überweisungsbeleg doch noch, oder? Das ist der Beweis, dass ein Kauf stattfand.

    Normalerweise zahlt man erst nach Erhalt der Ware, weil die Ware auch beschädigt sein kann.

    Ja, Käufer kann mit dem Überweisungsbeleg, der auch bis zu 6 Wochen nach dem Einlösen storniert werden kann, eine Anzeige erstatten. Ist das Konto der Einzahlung nicht mehr vorhanden, riecht das sehr nach Betrug. Ich würde da auf jeden Fall die Polizei einschalten.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Geh am besten erst zum Anwalt und frag ihn ob's sinnvoll wär. Ich kann jetzt nur Raten aber wenn er denkt da ist was dran dann kann man es -->vielleicht<-- über die Bank und die Techniker/die technische Polizei machen.

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