Stichwort: Existenzgründer, Hartz IV. Wer kennt sich mit diesen Zusammenhängen aus? Brauche dringend Hilfe....?
... durch einen saublöden Umstand habe ich meine HeilpraktikerPraxisRäume verloren, muss übergangsweise von zu Hause aus therapieren, alles umgebaut, renoviert. Gruselig.
Nun sagt das JobCenter: Wir zahlen ihre Miete nicht mehr, weil sie die ja nun absetzen können.
Ich habe aber noch gar nicht so viele Einnahmen, als das ich beim Finanzamt irgendwas geltend machen kann im Moment. In 3 Jahren vielleicht mal.
Tatsächlich habe ich momentan nur 20 % des Wohnraumes für mich privat. 80 % sind umgemodelt zu PraxisRäumen.
Doch nun kappt mir das JobCenter die Unterstützung, zahlt mir statt 626 Euro nur noch 273 Euro, obwohl ich noch nicht alleine überlebensfähig bin mit fast 55.
Habe es fast geschafft. Bin fast raus aus der Hartz-IV-Nummer. Könnte mich in ca. 1,5 Jahren wieder selbst unterhalten, doch nun macht mich das JobCenter - nachdem es mich Jahre aufgebaut hat - platt, indem mir 2/3 der Unterstützung gestrichen werden.
Kennt sich hier jemand mit diesen Verhältnissen aus? Mir würde schon reichen ob jemand weiß dass sich ein Prozess vor dem Sozialgericht rentiert.
Aber insgesamt bin ich natürlich für alle möglichen Infos, die mein Problem betreffen, dankbar.
Schon mal vorab recht herzlichen Dank, für alle Antworten, die mir konstruktiv helfen.
2013-09-19T11:17:12Z
Mensch Leo, wie viel Mühe Du Dir gemacht hast. Da ist ja schon Vielversprechendes dabei. Vielen Dank schon mal. Falls Dir noch was einfällt ... immer man her damit zu KleinLutaxa :-)) Bin plötzlich wieder etwas hoffnungsvoller.
Ich2013-09-19T11:11:09Z
Beste Antwort
Ich kann dir zwar keine Rechtsauskunft, aber immerhin den Rat geben, dich gegen die Kürzung deiner Hartz IV-Leistung zu wehren.
Dazu musst du fristgerecht Widerspruch gegen den Änderungsbescheid einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Diese Frist beginnt an dem Tag, wo du den Änderungsbescheid erhalten hast.
In dem Widerspruch muss drinstehen, warum du mit dem Änderungsbescheid nicht einverstanden bist. Außerdem soll der Widerspruch einen "Antrag" enthalten, aus dem hervorgeht, was du mit deinem Widerspruch erreichen willst. (Zum Beispiel: "Ich beantrage, dass mir die bisherige monatliche Leistung von 626 Euro weiterhin gezahlt wird.")
Du kannst den Widerspruch entweder selbst formulieren oder dich an die Behörde wenden, die den Änderungsbescheid erlassen hat. Bei der Behörde gibt es eine sogenannte "Widerspruchstelle", wo du persönlich vorsprechen kannst. Dort wird dein Widerspruch dann schriftlich aufgenommen..
Aufgrund deines Widerspruchs muss dein Fall dann nochmals neu geprüft werden. Du bekommst später einen Widerspruchsbescheid. Da steht dann drin, ob deinem Widerspruch stattgegeben wird oder ob er zurückgewiesen wird.
Falls dein Widerspruch Erfolg hat, ist ja alles okay. Falls dein Widerspruch aber keinen Erfolg hat, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Diese einmonatige Frist beginnt an dem Tag, wo du den Widerspruchsbescheid erhalten hast.
Beim Sozialgericht gibt es eine "Rechtsantragsstelle". Dort kannst du persönlich erscheinen und deine Klage schriftlich aufnehmen lassen, falls du sie nicht selbst formulierst. Das Verfahren beim Sozialgericht ist kostenfrei. Das bedeutet: Selbst wenn deine Klage erfolglos bleibt, berechnet dir das Gericht keine Gebühren, die du bezahlen müsstest.
Zusammengefasst:
- Zuerst WIDERSPRUCH bei der Behörde einlegen. - Und nur wenn der Widerspruch erfolglos bleibt: KLAGE beim Sozialgericht erheben.
Sowohl beim Widerspruch als auch bei der Klage kannst du dir von einem Sozialverband oder von einem Rechtsanwalt helfen lassen. Um Hilfe von einem Sozialverband zu bekommen, musst du dort Mitglied werden und Beiträge bezahlen. Auch Rechtsanwälte arbeiten natürlich nicht kostenlos. Du hast aber als Hartz IV-Empfänger normalerweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe (abgekürzt: PKH). Diese PKH kannst du beantragen, falls du beim Sozialgericht klagst und dabei die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmst.
Die Antragsformulare für Prozesskostenhilfe (PKH) kannst du im Internet herunterladen.
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Du bekommst die Formulare aber auch bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts.
Ich drücke dir die Daumen und hoffe, dass alles gut wird.
NACHTRAG: Ich freue mich, wenn ich dir ein bisschen Mut machen konnte, und lege dir ans Herz, für dein Recht zu kämpfen. Weder beim Widerspruch noch bei der Klage kannst du wirklich was verlieren. Denn beide Verfahren (Widerspruch und Klage) sind kostenfrei. Du kannst also eigentlich nur gewinnen. Und deshalb gilt: Wer kämpft, hat die Chance zu gewinnen. Wer aber nicht kämpft, hat schon verloren.
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.html#at_pco=smlwn-1.0&at_tot=1&at_ab=per-0&at_pos=0 http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=49blkhjuk9sf22evsdchb0atn7&board=4.0 Auf alle Fälle hier mal rein schauen, hier steht alles drinnen.
Die Frage ist doch, ob du für dich selbst sorgen kannst. Du scheinst davon auszugehen, dass die Versorgung durch den Staat der Normalzustand ist, von dem nur in Fällen extremen Reichtums abzuweichen wäre.
Hol dir beim Amtsgericht deines Wohnortes einen sogenannten "Beratungsschein". Er kostet entweder gar nichts oder nur ganz wenig (10 Euro oder so). Mit diesem Beratungsschein kannst du dann zu einem Rechtsanwalt gehen, bei dem du dann ein kostenloses Beratungsgespräch führen kannst. Der Beratungsschein ist also ein Gutschein für eine kostenlose Rechtsberatung. Und als Hartz IV-Empfängerin hast du Anspruch auf diesen Beratungsschein.