Ich habe meinen Wagen auf der "falschen" Seite der Straße geparkt, dort wo nur Anwohner mit Berechtigungsschein parken dürfen. Jetzt habe ich ein Knöllchen bekommen, das ich hinter dem Scheibenwischer stecken gelassen habe, denn ich möchte das Auto noch ein paar Tage dort stehen lassen.
Ist das erlaubt? Muss ich mit weiteren Knöllchen rechnen?
Anonym2013-08-16T09:02:54Z
Beste Antwort
Mit dem Knöllchen haste schlechte Karten. Die Kiste mußt du möglichst bald entfernen, sonst drohen Konsequenzen. Aber ich habe einen Tip für zukünftiges, längeres Parken im Parkverbot: Die Nummernschilder mitnehmen! Der VÜD hat schon mal ein Problem mit den Knöllchen. Abschleppen ist so ohne weiters auch nicht möglich, denn zur Halterfeststellung muß das Auto aufgebrochen werden - die Gemeinde, Kreis, Stadt muß in Vorleistung gehen - macht sie auch nicht - also ein paar Tage sind da schon drin. Du solltest nur aufpassen, daß dich beim Abschrauben oder Anbringen der Nummern keiner aufschreibt ;-)))))
Du scheinst zuviel Geld zu haben. Wenn du am nächsten Tag an den gleichen Beamten gerätst, läÃt der dein Fahrzeug abschleppen. Das würde dich in Hamburg dann mindestens 270 Euro kostem.
"ein paar Tage lang" darf man sicher nicht im PARKVERBOT stehen
möglich wäre, das es weitere "Knöllchen" gibt, bevor der Abschleppwagen, Kosten so ab ca. 250,oo € - kommt PARKPLATZ anmieten oder Parkhaus benutzen für "ein paar Tage" wäre sicher preiswerter...
Nun gut lasse ihn stehen, nach dem 3. Knöllchen kommt der Wagen mit dem Kran, dann kostet die Auslöse zumindest hier um die 200,-€ und dann noch denke ich bei der 3. Verwarnung so 150,-€ ergo billiger Parken geht nicht