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Wie lange darf ich im Parkverbot stehen?
Ich habe meinen Wagen auf der "falschen" Seite der Straße geparkt, dort wo nur Anwohner mit Berechtigungsschein parken dürfen. Jetzt habe ich ein Knöllchen bekommen, das ich hinter dem Scheibenwischer stecken gelassen habe, denn ich möchte das Auto noch ein paar Tage dort stehen lassen.
Ist das erlaubt? Muss ich mit weiteren Knöllchen rechnen?
16 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Mit dem Knöllchen haste schlechte Karten. Die Kiste mußt du
möglichst bald entfernen, sonst drohen Konsequenzen.
Aber ich habe einen Tip für zukünftiges, längeres Parken
im Parkverbot:
Die Nummernschilder mitnehmen!
Der VÜD hat schon mal ein Problem mit den Knöllchen.
Abschleppen ist so ohne weiters auch nicht möglich, denn zur
Halterfeststellung muß das Auto aufgebrochen werden -
die Gemeinde, Kreis, Stadt muß in Vorleistung gehen - macht sie
auch nicht - also ein paar Tage sind da schon drin.
Du solltest nur aufpassen, daß dich beim Abschrauben
oder Anbringen der Nummern keiner aufschreibt ;-)))))
Quelle(n): Selbsterfahrung - vor 8 Jahren
Verstehen Sie genug Deutsch um das Wort VERBOT zu begreifen? Nehmen wir mal an, Sie besitzen 1 Berechtigung für 1 eigenen Parkplatz. Natürlich bezahlen Sie auch dafür. Wie reagieren SIE wenn jemand fremder sein Auto auf ihren gemieteten Parkplatz parkt?
- Anonymvor 8 Jahren
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ja, du musst mit weiteren Knöllchen rechnen - und damit, dass das Fahrzeug irgendwann abgeschleppt wird.
ps: Das Verbot heiÃt übrigens Verbot, weil es anzeigt, dass da was verboten ist. Das ist das Gegenteil von erlaubt.
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- Anonymvor 8 Jahren
Demnächst kommt der Abschleppdienst und dann kannst du dein Auto von allen Seiten suchen.
Wenn PARKVERBOT steht, dann heisst es Parkverbot.
Und wenn du kein Anwohner bist, dann hat dein Auto dort auch nichts zu suchen.
Oder zahlst du vielleicht Miete für diesen Parkplatz?
Na also.
Ninka Semyaza
- Markus R---Lv 6vor 8 Jahren
Wie bist du denn bei so einer Frage überhaupt zu einem Führerschein gekommen?
- FredLv 7vor 8 Jahren
Dann bekommst du eben bei jedem Rundgang der Politessen ein neues Knöllchen dazu.
- Lord MLv 7vor 8 Jahren
Im Parkverbot ist Anhalten erlaubt, Anhalten bedeutet maximal drei Minuten.
In dem von dir beschriebenen Fall musst du nicht mit weiteren Knöllchen rechnen, das Auto wird umgehend abgeschleppt: Wird ein Fahrzeug nach 24 Stunden nicht aus dem Parkverbot abgeholt, was du mit dem Knöllchen ja vortäuschen willst, lassen die meisten Städte die Fahrzeuge einfach kostenpflichtig entfernen. Statt einem Knöllchen in Höhe von bis zu 50 Euro kostet einmal Abschleppen schnell mal 200 Euro, zudem nimmt der Abschleppdienst normalerweise eine Platzmiete für das abgeschleppte Fahrzeug.
In Hamburg, Berlin und anderen Städten werden in manchen Gegenden Autos schon früher abgeschleppt. Wenn die Ordnungshüter bei einer weiteren Runde das Auto immer noch vorfinden, kommt es an den Haken. Würde es im Halteverbot stehen, kommt es dagegen sofort an den Haken.
- vor 8 Jahren
wie DUMM muà man sein,eine solche frage zu stellen????
DUMMHEIT GEHT VOR FRECHHEIT!!!
PARKVERBOT!!!!!!!
verstehst du ��berhaupt dieses.!!!!!!!!!!!
- BerniLv 7vor 8 Jahren
Du scheinst zuviel Geld zu haben. Wenn du am nächsten Tag an den gleichen Beamten gerätst, läÃt der dein Fahrzeug abschleppen. Das würde dich in Hamburg dann mindestens 270 Euro kostem.