Wirksamkeit eines Vertrages bzgl. kostenloser Abgabe eines Hundes unter Bedingungen - s. Details?
Ich habe eine dringende Frage: Ist aus der Sicht der Allgemeinheit ein Vertrag gültig, der die kostenlose Abgabe eines Hundes regelt - unter der Voraussetzung, dass der Hund (mit Papieren) weiterhin dem Züchter jederzeit zur Zucht zur Verfügung steht?? Ist der Vertrag auch dann wirksam, wenn der Hund nach der Übernahme derart aggressiv gegen andere Rüden wird, dass er eine absolute Gefahr darstellt?? - Es wurde vertraglich eine Zahlung in Höhe des Welpenpreises (ca 1.000€) vereinbart und ja durch den "Käufer" auch akzeptiert. Mit Beginn der Geschlechtsreife (Monate nach dem Eigentümerwechsel!!) zeigte sich aber, dass der Hund mit KEINEM Hund mehr klar kommt, nur innerhalb der Wohnung friedlich und lieb ist. Auf Rüden geht er los, Hündinnen will er decken. Professionelles Hundecoaching und Tierarzt bestätigen: Hund ist extrem "hormongesteuert", Kastration absolut angezeigt. Wäre aber klarer Verstoß gegen den Vertrag. Ansonsten ist der Hund ein normaler Junghund, spielt gerne, verträgt sich mit Kindern, Katzen und sogar Staubsaugern ... - Im Vertrag ist ein Recht zur "Nutzung des Hundes zur Zucht" vermerkt. Für den Fall, dass dies irgendwie nicht möglich ist, wird eine Zahlung (s.o.) fällig. - Ist solch ein Vertrag "wasserdicht"?? Hat der Käufer das Recht, den Hund trotzdem, ohne Anspruch auf "Schadenersatz" für den Züchter, kastrieren zu lassen?!
@wolf: Der Vertragsentwurf kommt vom Züchter. Der Hund war ausdrücklich nicht zu verkaufen. Aber die Entwicklung war nicht zu erahnen!!