Rückgabe recht bei Autokauf von Privat?

Kann ich ein Auto von Privat auch 2 Wochen zurückgeben? Ich habe mir einen Franzosen gekauft sehr günstig, Elektdonikpaket und alles mögliche, top Zustand, jun kam raus das der Zustand mal eben gar nicht perfekt ist sondern eine ziemlich teure reperatur an der Hinterachse ansteht, wovon der Verkäufer allerdings nichts erwähnt hat. Gekauft habe ich es als Bastlerfahrzeug, da man Autos entweder über Werkstatt mit Garantie oder eben Privat als Bastlerfahrzeug kaufen kann. Meine Fragd ist, kann ich das zum gekauften Preis zurueckgeben bzw. kann ich irgendeelche Ansprüche geltend mach zwecks der Reperatur oder habe ich schlicht Pech gehabt? gegoogelt habe ich schon. Kann mir da wer was zu sagen oder ne Seitengeben wo sowas steht? danke schonmal.

?2013-07-27T02:46:45Z

Beste Antwort

Ein gewerblicher Händler muß alle Mängel angeben und kann auch die Mängelhaftung nicht ausschließen,
d.h. wenn er einen Mangel verschweigt, muß er nachbessern.
Anders siehes bei einem Verkauf von privat zu privat aus.
Ein privater Verkäufer kann die Mängelhaftung ausschließen,
das heißt aber nicht, daß er für verschwiegene Mängel dennoch nicht haftet.
Aber...
Ein Fahrzeug, das ausdrücklich als "Bastlerfahrzeug" angeboten wird,
ist eben ein Fahrzeug mit solch erheblichen Mängeln, daß es nicht
als fahrtüchtiges Fahrzeug genutzt werden kann.

Natürlich kann der Ausdruck "Bastlerfahrzeug" alles mögliche bedeuten:
Vom nicht funktionierenden Zigarettenanzünder bis zum Totalmotor- und getriebeschaden.
Dessen muß man sich als Käufer bewußt sein.

Amtsgericht München, Urteil vom 17.11.2010
- 155 C 22290/08 -

Berni2013-07-27T13:24:56Z

Ein normaler Pkw-Kauf von Privat ist niemals ein "Bastlerfahrzeugkauf" ! Sollte das in deinem Vertrag gestanden haben, hast du besser formuliert ein "Ersatzteillager" gekauft und kein fahrfähiges Fahrzeug.
Das bedeutet, du hast keinerlei Rückgaberecht.

k l2013-07-27T12:06:50Z

Nein geht nicht.

Als Basterfahrzeug muss man mit allen Fehlern rechnen.

Der Elch2013-07-27T10:06:52Z

"Bastlerfahrzeug" --- das sagt doch schon alles! Ein Auto entweder zum ausschlachten oder zum dran rum basteln! Bei der Angabe kann man schon davon ausgehen dass das Auto nicht mehr für den regulären Verkehr geeignet ist!

exzenter2013-07-27T09:38:18Z

Da geht nichts mehr.

Weitere Antworten anzeigen (8)