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Rückgabe recht bei Autokauf von Privat?

Kann ich ein Auto von Privat auch 2 Wochen zurückgeben? Ich habe mir einen Franzosen gekauft sehr günstig, Elektdonikpaket und alles mögliche, top Zustand, jun kam raus das der Zustand mal eben gar nicht perfekt ist sondern eine ziemlich teure reperatur an der Hinterachse ansteht, wovon der Verkäufer allerdings nichts erwähnt hat. Gekauft habe ich es als Bastlerfahrzeug, da man Autos entweder über Werkstatt mit Garantie oder eben Privat als Bastlerfahrzeug kaufen kann. Meine Fragd ist, kann ich das zum gekauften Preis zurueckgeben bzw. kann ich irgendeelche Ansprüche geltend mach zwecks der Reperatur oder habe ich schlicht Pech gehabt? gegoogelt habe ich schon. Kann mir da wer was zu sagen oder ne Seitengeben wo sowas steht? danke schonmal.

13 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ein gewerblicher Händler muß alle Mängel angeben und kann auch die Mängelhaftung nicht ausschließen,

    d.h. wenn er einen Mangel verschweigt, muß er nachbessern.

    Anders siehes bei einem Verkauf von privat zu privat aus.

    Ein privater Verkäufer kann die Mängelhaftung ausschließen,

    das heißt aber nicht, daß er für verschwiegene Mängel dennoch nicht haftet.

    Aber...

    Ein Fahrzeug, das ausdrücklich als "Bastlerfahrzeug" angeboten wird,

    ist eben ein Fahrzeug mit solch erheblichen Mängeln, daß es nicht

    als fahrtüchtiges Fahrzeug genutzt werden kann.

    Natürlich kann der Ausdruck "Bastlerfahrzeug" alles mögliche bedeuten:

    Vom nicht funktionierenden Zigarettenanzünder bis zum Totalmotor- und getriebeschaden.

    Dessen muß man sich als Käufer bewußt sein.

    Amtsgericht München, Urteil vom 17.11.2010

    - 155 C 22290/08 -

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ein Kauf als Bastlerfahrzeug schließt jedes Rückgaberecht aus.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    nein, keine Chance, Pech gehabt, wolltest doch ein "Bastlerfahrzeug" haben, genau das hast du auch bekommen..

  • vor 8 Jahren

    Du hast doch das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug gekauft. Also bedeutet das in erster Linie, das an so einem Fahrzeug einiges repariert werden muss und das braucht Dir auch kein Verkäufer zu dokumentieren. Nein, das muss Du auf eigene Kosten reparieren und kannst es nicht zurückgeben. Oder verkaufst es weiter an einem anderen Hobbybastler.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Pech gehabt,denn ein Bastlerauto besagt ja schon,daß so einiges kaputt ist und ist vom Umtausch ausgeschlossen.Wir hatten mal ein altes Auto verkauft,wo alles funktionierte,aber nach ein paar Tagen meldete sich der neue Besitzer und sagte,die Klimaanlage wäre defekt,was aber wirklich vor dem Verkauf nicht war.Er wollte den Wagen zurückgeben,was wir aber nicht wollten.Der ist bis vor ein Gericht gegangen wegen der defekten Klimaanlage und weil wir ihn nicht zurücknehem wollten.Er hat den Prozess verloren..

  • vor 8 Jahren

    Richtig erkannt, dass du nur unter Privatleuten ein Auto als Bastlerfahrzeug nach dem Prinzip gekauft wie gesehen verkaufen und kaufen kannst. Garantien oder Rückgaberechte gibt es dabei nur, wenn du arglistige Täuschung nachweisen kannst. Daher ist der Kauf bei einem privaten Käufer mit sehr großem Risiko behaftet.

  • vor 8 Jahren

    Als Bastlerfahrzeug wurde es gekauft, wie gesehen. Kein Rückgaberecht bei privat.

  • vor 8 Jahren

    Wenn ein Privatverkäufer vorhandene Mängel verschweigt, so kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Da hier aber ausdrücklich ein Bastlerauto verkauft wurde, ist damit zu rechnen, dass erhebliche Mängel vorhanden sind und die Beseitigung sehr teuer sein wird.

    Daher keine Chance auf Geld zurück, das Risiko bei Bastlerauto ist jeden bewusst.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ein normaler Pkw-Kauf von Privat ist niemals ein "Bastlerfahrzeugkauf" ! Sollte das in deinem Vertrag gestanden haben, hast du besser formuliert ein "Ersatzteillager" gekauft und kein fahrfähiges Fahrzeug.

    Das bedeutet, du hast keinerlei Rückgaberecht.

  • k l
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Nein geht nicht.

    Als Basterfahrzeug muss man mit allen Fehlern rechnen.

  • vor 8 Jahren

    "Bastlerfahrzeug" --- das sagt doch schon alles! Ein Auto entweder zum ausschlachten oder zum dran rum basteln! Bei der Angabe kann man schon davon ausgehen dass das Auto nicht mehr für den regulären Verkehr geeignet ist!

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