Hallo :) Ich muss mich für meine bevorstehende Prüfung mit dem Wechsel befassen, tue mich damit allerdings ein bisschen schwer. Bisher habe ich das so verstanden: Die Tratte wird erst zum Wechsel, wenn nach dem Aussteller auch der Schuldner (?) unterschrieben hat. Mit dem Wechsel fordern wir unseren Kunden auf, eine bestimme Summe, an einem bestimmten Zeitpunkt an uns zu zahlen. Ist das so richtig? Kann man da noch was hinzufügen? Was Grundlegendes, das gesagt werden sollte? Kann mir jemand erklären, aus welchem Grund auch auf der Rückseite unterschrieben werden muss? Und wieso gibt es dieses Dokument? Ich muss mich damit im Zusammenhang mit einem Akkreditiv beschäftigen. Für mich ist der Wechsel irgendwie sinnfrei, da das Geld ja so und so ausgelöst wird, sobald die geforderten Dokumente richtig eingereicht wurden. Oder hat das nen traditionellen Hintergrund? Macht man das weiterhin, weil es früher so war?
Ich danke schon mal für aufschlussreiche Antworten :)
2013-06-22T07:30:58Z
Google bzw. Wikipedia habe ich auch schon mehr als einmal genutzt. Aber mir würde es glaube ich mehr helfen, wenn jemand mit eigenen Worten das Ganze erklären kann
ramsjoen2013-06-21T15:58:28Z
Beste Antwort
In der Wikipedia findet sich ein guter Artikel dazu.
Der Wechsel ist eine unbedingte Zahlungsanweisung. Normalerweise ist es ein Dreiecksgeschäft: Der Aussteller weist den Bezogenen an, zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Begünstigten einen bestimmten Betrag auszubezahlen. Schulbuchbeispiel ist: Ein Importeur verkauft seine Ware an einen Grosshändler. Der hat aber gerade kein Geld. Der Grosshãndler verkauft deshalb die Ware weiter an den Einzelhändler. Der hat aber auch gerade kein Geld, weiss aber, dass er binnen drei Monaten alles verkauft hat. Also stellt der Grosshändler (Aussteller) einen Wechsel aus, mit dem er den Einzelhändler (Bezogener, das ist der Schuldner) anweist, dem Importeur (Begünstigter) in drei Monaten den Betrag x zu bezahlen. - Man sieht hier, dass der Wechsel Zahlungs- und Kreditmittel ist.
Die Unterschrift des Bezogenen wird quer auf den Wechsel gesetzt, quer bedeutet um 90 Grad gedreht zur Schreibrichtung. Jede weiter Unterschrift auf der Vorderseite gilt als Bürgschaft, wobei man dazu schreiben sollte, ob man für den Bezogenen oder den Aussteller bürgt, i.d.R. natürlich für den Bezogenen.
Der Wechsel kann verkauft werden, dazu wird er per Indossament übertragen. Der entsprechende Vermerk wird auf der Rückseite samt Unterschrift geschrieben. Typisch wäre, dass der Importeur den Wechsel an einen Investor oder eine Bank verkauft, um sofort Geld zu kriegen; natürlich mit einem kleinen Abschlag.
Bei Fälligkeit präsentiert der Inhaber (also der Importeur oder die Bank) den Wechsel beim Bezogenen; Ort und Tag, evtl. auch Uhrzeit sind ebenfalls auf dem Wechsel vermerkt. Der Bezogene zahlt und alle sind zufrieden. Kaufmännisch üblich ist eher, dass die Vorlage des Wechsels bei der Bank des Bezogenen vereinbart wird.
Zahlt der Bezogene nicht am Tag der Fälligkeit, hat er einen Tag Aufschub. Zahlt er auch dann nicht, geht der Inhaber zum nächsten Notar und legt Wechselprotest ein. Mit diesen Protest erhält man sofort einen vollstreckbaren Titel, man muss nicht vorher klagen; ein klarer Vorteil gegenüber dem Schuldschein oder Darlehensvertrag. Für einen Geschäftsmann ist ein nicht bezahlter und protestierter Wechsel gleichbedeutnd mit einer Insolvenzerklärung. Er verliert dauerhaft seine Kreditwürdigkeit und Ehre, sofern er sowas hat. Historisch war der Selbstmord nicht unüblich. - Die Wechselstrenge hat es in sich, daher der Spruch: Schreib hin, schreib her, schreib niemals quer.
Gleichzeitig beginnt der Reihenregress. Jeder in der Indossamentskette bis zum Aussteller kann nun in die Pflicht genommen werden, den Wechsel zu bezahlen.
Dies und noch etwas mehr ist im Wechselgesetz geregelt.
Die Tratte ist ein vom Bezogenen noch nicht unterschriebener Wechsel.
Man kann den Wechsel auch als Zweiergeschäft tätigen. Beim Solawechsel ist der Aussteller gleichzeitig der Bezogene und damit einziger Schuldner im Pleitefall. Grundsätzlich kann auch der Aussteller und der Begünstigte identisch sein, die Anweisung lautet dann: Zahlen Sie gegen diesen Wechsel an mich... Bei Indossament kommt dann aber wieder der Aussteller in den Reihenregress.
Historisch ist der Wechsel der Vorläufer des Papiergeldes. Anstatt Säcke mit Münzen zu schleppen, hatte man den Wechsel dabei. Heute verliert der Wechsel immer mehr an Bedeutung durch Bankavale, aber es gibt ihn noch.
Siehe: Definition gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (noch) nicht akzeptiert wurde. Der Aussteller eines Wechsels (Trassant) zieht einen Wechsel auf den Namen einer Person, die bezahlen soll (Trassat). Solange der Trassat (Bezogener) noch nicht unterschrieben hat, wird dieser Wechsel als Tratte bezeichnet. Mit der Unterschrift (Akzept) erkennt der Trassat die Zahlungsaufforderung verbindlich an. Der Wechsel wird dann auch kurz als Akzept bezeichnet.
Hier findest Du noch zusätzliche Informationen: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/tratte/tratte.htm