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wann genau fängt ein amoklauf an?

schon bei dem ersten gedanken daran? oder erst, wenn der amokläufer seine tat beginnt, sprich, wenn er sein erstes opfer verletzt oder gar getötet hat?

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke, wenn er beginnt auf jemand los zu gehen und anzugreifen. Davor hätte die Person die Möglichkeit aufzuhören und dann wäre es kein Amoklauf.

    Wenn es beim ersten Gedanken anfängt hätten wir verdammt viele Amokläufer.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In dem Augenblick, wo Wut, der Wille, alles zu töten, was sich einem in den Weg stellt und die Bewaffnung zusammentreffen. Der Gedanke daran oder die Überlegung ist noch nicht Amoklaufen - denn Amoklaufen ist immer blindwütig, das Denken ist im allgemeinen ausgeschaltet.

    Amoklauf kommt von Amok. Das ist eine südostasiatische Kriegstaktik, bei der es darum geht, per Überraschungsangriff wahllos alles - Mann, Frau, Kinder, Alte - niederzumetzeln, um ein Zeichen zu setzen. Die Soldaten wurden vorher unter Drogen gesetzt und weil es einfacher ist, Menschen im Schlaf zu töten, fanden die Angriffe meist nachts statt, um sicherzustellen, dass alle erwischt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gedanken sind frei, der Amoklauf beginnt erst, wenn man sich einen Plan macht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde dann, wenn er seine tat beginnt. Solange er nur den Gedanken hat, verletzt er niemanden und es ist ja denn auch noch keine Straftat. Erst wenn er ihn beginnt fängt der Amoklauf an.

    Ganz liebe Grüße♥

    Jenny

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Spinnerte Ideen hat man immer mal aber wenn man ernsthaft zu planen beginnt und sichj eine Todesliste anlegt, dann wird es gefährlich.

  • Karl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn es im Stillen geplant ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald die Waffe im Schulhaus hervorgenommen wird und der Läufer anfängt zu brüllen oder zu schiessen.

    Nicht vorher und nicht später

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Juristisch gesehen gibt's auch Vorbereitungshandlungen. Dazu gehören zum Beispiel Todeslisten, Drohungen, Waffenbeschaffung.

    Das ist alles als "Vorbereitungshandlung" zum "Versuch" strafbar, auch Drohung ist im Fall strafbar.

    Natürlich gibt es keine Gesinnungs-Täter. An Amok zu denken ist "erlaubt".

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich finde, das kann man mit einem gewitter vergleichen. erst wird´s dunkel am himmel, dann grummelt es so leicht, dann donnert´s mal und die ersten tropfen fallen, bis es dann richtig kracht und der blitz eingeschlagen hat...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also noch gibt es keine Gedankenpolizei und das ist auch gut so!!

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