Sternchen
Beste Antwort
Diese Frage kann nur das Ordnungsamt beantworten und ist von einigen Faktoren abhängig. Z. B. erwartete Teilnehmerzahl, Wochentag, Uhrzeit etc.
Cassandra
Demo-Veranstaltungen werden nicht "genehmigt", sondern müs-
sen angemeldet werden.
"Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland verfügt über das
grundgesetzlich verankerte Recht, friedliche Demonstrationen ohne
Waffengewalt durchzuführen. Diese sogenannte Versammlungs-
freiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes gesetzlich verbrieft. Die
Pflicht eine Demonstration anmelden zu müssen besteht allerdings
trotzdem...."
"In § 14 des Versammlungsgesetzes ist die Anmeldepflicht für De-
monstrationen festgelegt. So müssen Versammlungen und Aufzüge
der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekannt-
gabe mit Angabe des Versammlungsgrundes bekanntgegeben wer-
den. Wer eine Demonstration anmelden möchte, muss außerdem
eine, für die Versammlung verantwortliche, Person nennen ... "
"Für Sofortversammlungen, die spontan aus einem aktuellen Anlass
heraus entstehen, besteht keine Anmeldepflicht... Siehe:
http://www.juraforum.de/wiki/demonstration-anmelden
Weil es sich um ein demokratisches Grundrecht handelt, dürften
wohl auch keine Gebühren für die vorgeschriebene Anmeldung
gefordert werden.
Ralf E <><
Definiere "eine Demo".
Frag konkret beim Ordnungsamt an.
0221/221-0 Zentrale der Stadt Köln