Kann Wohnungseigentümer verklagt werden nur weil er gegen "Großsanierung" stimmt?

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier eine Hilfe von euch kriege, die mich besser schlafen lässt.

Demnächst steht die Eigentümerversammlung an.
Als Tagesordnungspunkt wird über ein Gemeinschaftskredit in Höhe von ca. 100.000 Euro (10 Wohnungen im Haus) abgestimmt, um alles mögliche zu sanieren.

Balkone (hat nicht jeder einen), Briefkästen (gibt es derzeit noch voll funktionsfähige), Wartung-Elektrik (keine Ahnung warum), Haustür (Neu oder erneuern - alte Türe ist aber noch recht gut), Kellerfenster (keine Ahnung warum), Pflasterarbeiten (teils Verschönerung, denke ich mal), Treppenhausfenster (keine Ahnung warum), Treppenhaus (Geländer und Stufen verschönern).

Mir persönlich ist das alles recht viel auf einmal und soll über oben genannten Kredit bezahlt werden.

Jetzt wurde mir nun gesagt, von einem Eigentümer (der das alles auch als Wunsch auf die Tagesordnung gesetzt hat) gesagt, dass er alle verklagen wird, die gegen diese Sanierung sind.
Mit dem Hintergrund das dann seine Wohnungen (3) sonst an Wert verlieren oder ähnliches.

FRAGE: Kann er mich überhaupt auf irgenwas verklagen, wenn ich mit "nein" stimme?

Es ärgert mich auch, dass anscheinend nicht einzeln abgestimmt wird und dass der Hausverwalter da mit macht.
Es wurde auch nicht vorher gefragt, wollen die anderen Eigentümer sowas überhaupt.
Und wovon ich ausgehe, dass noch andere Eigentümer mit dieser "Verklagenssache" eingeschüchtert worden sind und nun wahrscheinlich einfach mal solch einen hohen Gemeinschaftskredit aufnehmen.


Ich hoffe jemand weiß Rat.

Danke vorab

2013-05-17T01:16:00Z

Ich bin einfach wahnsinnig verunsicher, weil ich noch keine Rechtsschutzversicherung habe.
Wenn ich gewusst hätte, dass sowas kommt, hätte ich sie schon abgeschlossen.

Und ich brauche ja einen Anwalt, wenn er mich verklagt, richtig?
Das kostet doch bestimmt Unsummen. Oh, mann.

Hausverwalter2013-05-17T17:12:44Z

Beste Antwort

Das wäre ja noch schöner, wenn ein Eigentümer seine Wunschstimme einklagen könnte. So ein Quatsch.
Hier ist wohl eher das Gegenteil der Fall. Wenn so viele Maßnahmen auf einmal saniert werden sollen, muss der Verwalter sich die Frage gefallen lassen, weshalb er die eine oder andere Sanierung nicht schon längst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Außerdem wie viel Rücklagen hat er gebildet?
Einen Kredit für die Sanierung aufnehmen? Dagegen kann der Eigentümer klagen, sollte eine Mehrheit dafür stimmen.
Wie abzustimmen ist steht in der Teilungserklärung und der Verwalter hat sich daran zu halten.

In einer ETV wird Demokratie gelebt. Dort ist die Macht und die Eigentümer beschließen dort was auf den TOPs steht. Es muss niemand vorher gefragt werden, denn in der Einladung hat er min. 14 Tage Zeit sich darüber zu informieren und während der ETV kann er seine Stimme / Meinung abgeben.

Ist dieser Hausverwalter selbst Eigentümer? Wenn ja, solltet ihr einen Profi beauftragen/wählen.

idril_arien2013-05-17T01:33:13Z

Nein, er kann dich nicht verklagen. Darum werden ja Eigentümerversammlungen abgehalten, um solche Dinge zu besprechen und darüber abzustimmen.

Er hat jedoch mit seinen 3 Wohnungen eine 3/10 Stimme. Dann braucht er nur noch drei Leute, die zustimmen, bzw. einen weiteren Eigentümer, der mehrere Wohnungen hat. Damit ist der Antrag auf Sanierung durch.

horsch2013-05-17T01:08:52Z

Der spinnt, der Typ!

KN2013-05-17T01:06:41Z

Selbstverständlich kannst Du mit "Nein" stimmen. Und wenn er Dich verklagt, wird es ihn nur Geld kosten.

Ihr könntest Euch überlegen, ob ihr ihn nicht wegen Nötigung http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html verklagt. Sollte diese Klage erflog habem, könnt ihr anschließend einen Beschluß nach §18 Wohnungseigentumsgesetz nachschieden http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woeigg/gesamt.pdf
Dann muss er, seforn er nicht erfolgreich dagegen klagt, sein Eingentum veräußern.

Bei dem Was Du schilderst, müsste die Entscheidung wohl einstimmig erfolgen §22 Wohnungseigentumsgesetz. Also ganz locker bleiben....

Raik2013-05-17T00:53:02Z

genau für die Abstimmung ist doch die Eigentümerversammlung da. Und jeder kann da selbstverständlich so abstimmen, wie er möchte. Eine Zustimmung erklagen kann man nur bei den notwendigsten Sanierungsmaßnahmen. Wenn die Mehrheit zustimmt wird es gemacht, sonst nicht. Genaueres regelt der zu Grunde liegende Vertrag über das Gemeinschaftseigentum.

Weitere Antworten anzeigen (10)