Bekomme ich meinen Nennwert immer ausgezahlt!?

Wenn ich Aktionär bin und der Nennwert einer Aktie 1,00 beträgt, ich für die Aktie 1,20 bezahlt habe, der Kurswert aber auf 0,90 liegt, bekomme ich dann auch 100% die 1,00 Nennwert wieder?
Also, wenn nicht, dann mit Begründung, ist ein U. nicht verpflichtet den Nennwert austuzahlen

Anonym2013-05-16T12:07:44Z

Beste Antwort

Die Antworter vor mir scheinen nur eine Teilahnung zu haben. Also:
Der Nennwert einer Aktie hat absolut nichts mit dem Handelpreis zu tun. Der Nennwert ist die Höhe der Aktien bei Ausgabe, d.h. wenn eine Firma 1 Mio Aktien in Nennwerthöhe von z.B. jeweils 3 Euro ausgibt, beschafft sie sich so 3 Mio Aktienkapital zur Börseneinführung, danach spielt der Handel mit Angebot und Nachfrage. Jede der Aktien hat einmal jährlich Anspruch auf eine Dividende (%ual festgesetzt) des Geschäftsgewinns und ein Aktienstimmrecht (sofern es Inhaber resp. Namenaktien sind, PS = Partizipationsscheine sind nicht stimmberechtigt).
Eine Firma kann eine Kapitalrückzahlung vornehmen, wenn sie weiteres Aktienkapital beschaffen will, d.h. mehr Aktien ausgibt, welche den Handelspreis logischerweise senken (da das Angebot ja grösser wird) und die Altaktionäre damit ja sonst nicht einverstanden wären, oder sie kann auf gleiche Weise auch den Nennwert runtersetzen, was wiederum an einer GV durch die Aktionäre abgestimmt werden muss und das gleiche Prozedere nach sich zieht (Kapitalrückzahlung).
Der Nennwert hat noch ein letzes Mal seinen Grund, wenn eine Firma aufgelöst wird oder auch Konkurs geht. In diesem Fall wird das restliche vorhandene Eigenkapital auf die noch eingetragenen Aktionäre aufgeteilt, was auch unter dem Nennwert liegen kann.
Der gehandelte Aktienpreis liegt bei Firmen, die schon länger im Handel sind, meist meilenweit vom Nennwert weg - da bestimmen nur noch Angebot und Nachfrage...
Ich hoffe ich konnte Dir die Sache logisch erklären, die Du wissen wolltest.

Anonym2014-11-17T03:05:18Z

Wenn Sie lernen, wie Sie arbeiten und Geld verdienen mit Online-Handel möchte ich vorschlagen, dass Sie diese Strategie http://handel.gewinnt.info folgen
Ich denke, es ist eine der einzige bewährte Methoden, die wirklich funktionieren! Viel Erfolg!

Brian W. Ashed2013-05-16T09:58:10Z

Die Verpflichtung, das Papier (mindestens) zum Nennwert zurückzunehmen gibt es nur bei festverzinslichen Wertpapieren. Wenn es nicht notleidend wird.

Für Aktien gilt der jeweilige Börsenkurs. Es sei denn, es gibt irgendeine Sondervereinbarung.

Da Aktien nicht darauf ausgelegt sind, eine feste Laufzeit zu haben, kann man da auch keinen "Rückgabepreis" versprechen. Aktien werden gehandelt, nicht aber zurückgegeben.

Raik2013-05-16T09:41:39Z

eine Aktie ist keine Anleihe. Kein Unternehmen ist verpflichtet, eine Aktie auszuzahlen. Das wäre ja so, als ob sich das Unternehmen selber von seinen Anteilseignern kaufen müsste.

Du kannst die Aktie nur an jemand Anderen verkaufen. Der Preis ist der Kurs - abzüglich Gebühren.

Lazarus2013-05-16T09:38:28Z

Nein, du bekommst nicht den Nennwert ausgezahlt, sondern das,
was dem zugelassenen Aktienhändler die Aktie wert ist,
abzüglich seines Agio, meistens in Höhe von 5 - 10 %.

Für kleine Privatleute lohnt sich der Aktienhandel nicht.

Man zahlt IMMER drauf.

Beispiel:
Eine Aktie wird im Moment mit 100 Euro gehandelt.
Du orderst einen Kauf ("Brief"), zahlst 100 Euro plus 5% Agio, macht 105 Euro.
Dazu kommen dann Depotkosten von ca. 10 % per Anno, resp. 10 Euro fix,
macht also Summa 115 Euro für eine Aktie, die im Moment mit 100 Euro notiert ist.

Angenommen die Aktie steigt in den nächsten Wochen auf 110 Euro.
Du orderst den Verkauf ("Geld"), der Händler bietet also deine Aktie für 110 Euro an.
Jemand ist bereit, diese Aktie für 110 Euro "Geld" zu kaufen.

Rechnung: 110 Euro minus 10% Agio (11 Euro für den Händler)
macht 99 Euro für dich...

Viel Spaß als Kleinanleger...

Nachtrag:
Auch das "Daumen-Runter-Geben" ändert nichts an den Tatsachen, denen man begegnet.

@John DD,
jaja, sing weiter das hohe Lied vom Kapitalismus.

Weitere Antworten anzeigen (2)