Wenn der Vereinsvorstand finanziell den Verein zur Auflösung trieb, haften evtl. Mitglieder für den Schaden?
.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.
.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.
.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.
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willou
Beste Antwort
Zunächst einmal fehlen wichtige Fakten für eine
umfassende Antwort. Das fängt schon damit
an, dass es eingetragene und nicht einge-
tragene Vereine gibt und für diese gibt
es unterschiedliche Rechtslagen.
Grundsätzlich aber haften einzelne Vereinsmitglieder
nicht - die Haftung beschränkt sich aufs Vereinsvermögen.
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann es zu einer
sogen. "Durchgriffshaftung" kommen - die aber nur
auf geschäftsführende Vorstandsmitglieder.
Raik
nein, die Mitglieder haften nicht. Aber evtl. der Vorstand.
Merce2010
Kommt drauf an gemeinnützige nicht gemeinnützige in der Regel nicht
Nacáfz
die mit ihrem Geld und einer Unterschrift drin waren schon,. das ist so wenn du heute eine Unterschrift leistest,..