Wenn der Vereinsvorstand finanziell den Verein zur Auflösung trieb, haften evtl. Mitglieder für den Schaden?

2013-04-30T02:48:17Z

.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.

2013-04-30T02:48:55Z

.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.

willou2013-04-30T01:55:21Z

Beste Antwort

Zunächst einmal fehlen wichtige Fakten für eine
umfassende Antwort. Das fängt schon damit
an, dass es eingetragene und nicht einge-
tragene Vereine gibt und für diese gibt
es unterschiedliche Rechtslagen.

Grundsätzlich aber haften einzelne Vereinsmitglieder
nicht - die Haftung beschränkt sich aufs Vereinsvermögen.
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann es zu einer
sogen. "Durchgriffshaftung" kommen - die aber nur
auf geschäftsführende Vorstandsmitglieder.

Raik2013-04-30T01:53:04Z

nein, die Mitglieder haften nicht. Aber evtl. der Vorstand.

Merce20102013-04-30T01:47:01Z

Kommt drauf an gemeinnützige nicht gemeinnützige in der Regel nicht

Nacáfz2013-04-30T01:46:29Z

die mit ihrem Geld und einer Unterschrift drin waren schon,. das ist so wenn du heute eine Unterschrift leistest,..