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Kalle
Lv 4
Kalle fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Wenn der Vereinsvorstand finanziell den Verein zur Auflösung trieb, haften evtl. Mitglieder für den Schaden?

Update:

.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.

Update 2:

.... hab´ ich vergessen, ist ein e.V.

4 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zunächst einmal fehlen wichtige Fakten für eine

    umfassende Antwort. Das fängt schon damit

    an, dass es eingetragene und nicht einge-

    tragene Vereine gibt und für diese gibt

    es unterschiedliche Rechtslagen.

    Grundsätzlich aber haften einzelne Vereinsmitglieder

    nicht - die Haftung beschränkt sich aufs Vereinsvermögen.

    Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann es zu einer

    sogen. "Durchgriffshaftung" kommen - die aber nur

    auf geschäftsführende Vorstandsmitglieder.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    nein, die Mitglieder haften nicht. Aber evtl. der Vorstand.

  • vor 8 Jahren

    Kommt drauf an gemeinnützige nicht gemeinnützige in der Regel nicht

  • vor 8 Jahren

    die mit ihrem Geld und einer Unterschrift drin waren schon,. das ist so wenn du heute eine Unterschrift leistest,..

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