Nur Gutschein, keine Barauszahlung bei Umtausch wegen Defekt?
Ich habe vor knapp 1,5 Jahren in einer Conrad-Filiale einen Artikel aus dem Bereich MMedia/PC-Zubehör für ca 70€ gekauft. Dieser funktioniert seit letzem Monat nicht mehr, deshalb war ich kürzlich in einer anderen Filiale, in der Hoffnung, das Ding gegen Bargeld umtauschen zu können, da ja der Hersteller selbst 2 Jahre Garantie bietet.
Doch die Verkäuferin, die solche Fälle bestimmt hunderte Male pro Woche bearbeitet, meinte nur der Artikel wäre nicht mehr im Angebot, die Reperatur würde sich nicht lohnen und ich solle mit entweder direkt einen anderen Artikel aus dem gesamten Angebot aussuchen, auf den die 70€ verrechnet werden...oder wenn ich nicht sofort entscheiden wolle bekäme ich an der Kasse einen Gutschein, den ich in den nächsten 3 Jahren in allen deutschen Filialen eintauschen könnte - auch für Lieferung von Online Artikeln in die Filiale (hab ich dann auch gemacht, weil die Auswahl an Artikel die auch nur entfernt infrage kamen sehr begrentz war).
Nun meine Frage: Ist ein Gutschein rechtens - oder hätten die mir 70€ auszahlen müssen, damit ich nicht an den Saftladen weiterhin gebunden bin.
Weil: Auf dem Artikel sind ja 2 Jahre Garantie im Fall eines Defekts.
Außerdem müsste der Hersteller (Cinergy) ja versuchen, den Artikel 3mal zu reparieren. Klappt die nicht bekäme ich von Conrad oder Cinergy (mir egal) das Geld in Bar zurück.
Hat Conrad Electronics sich korrekt verhalten, mich einfach mit einem "Gutschein" abzuspeisen, ohne zu reparieren oder den Hersteller zu kontaktieren? Ich weiß auch nicht, was jetzt mit dem Artikel passiert. Oder kann ich nur abwarten bis ich den Gutschein einlösen kann? Was passiert, wenn ich einen Artikel für unter 70€ dort mit dem Gutschein "kaufe" weiß ich ebenfalls nicht.
Habe ich in diesem Fall das Recht auf Bargeld oder nicht?
PS: Finde leider keine Kategorie "Verbraucherrecht" etc. Packe es in Elektronik