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Umtausch nur gegen Ware oder Gutschein?

meine Tochter hat sich am Samstag in einem Klamottenladen einen Mantel gekauft der ihr nun doch nicht so richtig gefällt. Auf dem Kassenbon steht "Umtausch innerhalb von 14 Tagen nur gegen Ware oder Gutschein". Ist das denn rechtens? Kann sie nicht doch ihr Geld zurück verlangen? Wie würdet ihr das sehen? Oder einfach mit dem Mantel vorbeigehen und sehen was passiert?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Generell ist ein Umtausch eine reine Kulanzentscheidung.

    Sie kann natürlich trotzdem versuchen, nett zu fragen, ob

    sie nicht das Geld zurück bekommt. :)

  • vor 8 Jahren

    das ist rechtens

    umtausch ist eine freiwillige leistung des verkäufers

    und da kann er die bedingungen festlegen

  • vor 8 Jahren

    Wenn kein Mangel an der Ware vorliegt, braucht der Verkäufer weder umtauschen, noch zurücknehmen. Das geschieht rein aus Kulanz. Nicht aufgrund von Recht des Käufers. Es ist eine rein freiwillige Leistung des Verkäufers.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    In einem Laden gibt es gesetzlich KEINEN! Umtausch wegen Nichtgefallens.

    Das ist lediglich eine Kulanz des Verkäufers, wenn er das macht - und deshalb gibt es nur einen Gutschein!

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  • vor 8 Jahren

    Das ist definitiv rechtens, denn im Einzelhandel (Ladengeschäft) gilt ein anderes Recht als im Fernabsatzhandel (online oder Katalog): Sie hat den Mantel angeschaut, anprobiert und gekauft. Ein "ich hab mir's anders überlegt" gibt es da nicht. Der Laden müsste nicht einmal ein Rückgaberecht anbieten; die meisten tun es aber trotzdem, weil sie sich ihre Kunden nicht verscheuchen wollen.

    > einfach mit dem Mantel vorbeigehen und sehen was passiert?

    Das ist immer eine Möglichkeit, denn Ladeninhaber können auch aus "Kulanz", also reiner Freundlichkeit, mal etwas anbieten, was nicht auf dem Kassenzettel oder in den AGB steht. Da hilft es, freundlich zu sein, denn wenn man freundlich ist, bekommt man meist auch freundliche Angebote.

  • vor 8 Jahren

    Die gekaufte Ware gefällt nicht

    Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich ist jeder an einen einmal abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden. Auch der Verkäufer kann ja schließlich die verkaufte Sache nicht zurückfordern, weil zwischenzeitlich jemand anders mehr dafür geboten hat.

    Trotzdem bieten die allermeisten Händler die Möglichkeit des Umtauschs an. Wie und unter welchen Bedingungen der Umtausch möglich ist, sollte man aber vor dem Kauf erfragen. Denn - Wie gesagt: Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht!

    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/gefallni.h...

  • erjott
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Da hat kapovaz und mittlerweile die Anderen so was von recht. Eine Möglichkeit, die mir einfallen würde: angenommen, also nur mal angenommen - ich will dich ja nicht beeinflussen, aber nehmen wir mal, an der Mantel hätte einen Mangel (!), dann wäre das kein Umtausch, sondern eine Mängelrüge. Und dann kann der Verkäufer nachbessern, und das kann er auch ein zweites Mal - aber irgendwann wäre dann Schluss mit nachbessern. Dann könnte man die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen..... und das dann nicht gegen Gutschein, sondern gegen Bares. Glaube ich, ganz fest......

    Viel besser ist natürlich, wenn die Rückgabe gegen Geld vorher mit dem Verkäufer geregelt (schriftlich!) ist.

    Viel Erfolg

    Quelle(n): Meine Meinung, keine Rechtsberatung
  • vor 8 Jahren

    Ja. Umtausch ohne Mangel ist eine reine Kulanzsache. Sie kann froh sein, wenn sie den Mantel überhaupt umgetauscht bekommt. Was kann denn der Laden dafür, wenn sie nicht weiss, was sie will?

    Klar kann sie einfach vorbei gehen, aber wenn sie nicht reingeht, wird gar nichts passieren! Das kann ich sogar ohne übernatürliche Fähigkeiten voraussagen.

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