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Nur Gutschein, keine Barauszahlung bei Umtausch wegen Defekt?

Ich habe vor knapp 1,5 Jahren in einer Conrad-Filiale einen Artikel aus dem Bereich MMedia/PC-Zubehör für ca 70€ gekauft. Dieser funktioniert seit letzem Monat nicht mehr, deshalb war ich kürzlich in einer anderen Filiale, in der Hoffnung, das Ding gegen Bargeld umtauschen zu können, da ja der Hersteller selbst 2 Jahre Garantie bietet.

Doch die Verkäuferin, die solche Fälle bestimmt hunderte Male pro Woche bearbeitet, meinte nur der Artikel wäre nicht mehr im Angebot, die Reperatur würde sich nicht lohnen und ich solle mit entweder direkt einen anderen Artikel aus dem gesamten Angebot aussuchen, auf den die 70€ verrechnet werden...oder wenn ich nicht sofort entscheiden wolle bekäme ich an der Kasse einen Gutschein, den ich in den nächsten 3 Jahren in allen deutschen Filialen eintauschen könnte - auch für Lieferung von Online Artikeln in die Filiale (hab ich dann auch gemacht, weil die Auswahl an Artikel die auch nur entfernt infrage kamen sehr begrentz war).

Nun meine Frage: Ist ein Gutschein rechtens - oder hätten die mir 70€ auszahlen müssen, damit ich nicht an den Saftladen weiterhin gebunden bin.

Weil: Auf dem Artikel sind ja 2 Jahre Garantie im Fall eines Defekts.

Außerdem müsste der Hersteller (Cinergy) ja versuchen, den Artikel 3mal zu reparieren. Klappt die nicht bekäme ich von Conrad oder Cinergy (mir egal) das Geld in Bar zurück.

Hat Conrad Electronics sich korrekt verhalten, mich einfach mit einem "Gutschein" abzuspeisen, ohne zu reparieren oder den Hersteller zu kontaktieren? Ich weiß auch nicht, was jetzt mit dem Artikel passiert. Oder kann ich nur abwarten bis ich den Gutschein einlösen kann? Was passiert, wenn ich einen Artikel für unter 70€ dort mit dem Gutschein "kaufe" weiß ich ebenfalls nicht.

Habe ich in diesem Fall das Recht auf Bargeld oder nicht?

PS: Finde leider keine Kategorie "Verbraucherrecht" etc. Packe es in Elektronik

2 Antworten

Bewertung
  • Ryoga
    Lv 6
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du musst hier unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung:

    Gewährleistung: Ist das GESETZLICH festgelegte Recht auf einen mangelfreien Artikel. Das gilt insgesamt 24 Monate ab Kauf, wobei nach 6 Monaten eine Beweisumkehr in Kraft tritt. Während dieser Zeit kannst du den Artikel bis zu 3 mal vom HÄNDLER reparieren oder umtauschen lassen, danach kannst du den Kaufpreis zurück verlangen. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass du den Artikel beschädigt hast, ab dem 7. Monat dagegen ist es deine Pflicht zu BEWEISEN, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt, denn nur dann hast du überhaupt ein Recht zur Reklamation.

    Garantie: Ist eine FREIWILLIGE Leistung, die in der Regel der HERSTELLER gewährt. In deinem Fall hättest du dich also direkt an den Hersteller wenden müssen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.

    Was man dir gewährt hat ist mehr oder weniger Kulanz: Da man keinen mangelfreien Artikel liefern und den vorhandenen nicht reparieren konnte, hat man dir den Kaufpreis als Gutschein erstatten. Dabei hat der Händler auf den Beweis, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt, verzichtet, aber dir das Geld eben auch nicht in Bar ausgezahlt.

    Gesetzlich ist das unproblematisch: Hättest du auf Gewährleistungsansprüche bestanden dann hättest du auch nachweisen müssen, dass der Fehler tatsächlich schon beim Kauf bestanden hat (aber sich eben erst später äußerte). Für die Herstellergarantie hättest du dich direkt an den Hersteller wenden müssen, Conrad hat damit nichts zu tun (und ist auch nicht verpflichtet die freiwiliigen Leistungen des Herstellers umzusetzen).

    Nachtrag:

    In den Garantiebedingungen des Herstellers steht auch, ob bei einem Defekt der Kaufpreis erstattet wird... in der Regel repariert der Hersteller das Gerät nur oder tauscht es um.

  • Kira
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    ein Anrecht auf Barauszahlung hast Du meines Wissens nie- das ist immer Kulanz des jeweiligen Geschäftes.

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