Ebay Privatkauf - Käufer droht mit Anwalt?
Hallo, ich habe ein Buch bei ebay verkauft und dann meldete sich der Käufer
,,ich habe das Buch gestern erhalten. Hierzu ist folgendes zu sagen:
Leider entspricht der Artikel nicht Ihrer Beschreibung und insofern auch nicht dem Zustand wie von Ihnen deklariert als "Sehr gut".
Sie haben es unterlassen in Ihrer Beschreibung zu erwähnen, dass das Buch mit einem Blauen Stempel verschmiert ist mit der Aufschrift "Mängelexemplar".
Insofern kann hier wohl kaum die rede sein von einem Buch mit nur "...kleine Gebrauchtspuren", da dieser Stempel eindeutig nicht zu den "Gebrauchtspuren" gehört.
Hätten Sie das in Ihrer Beschreibung erwähnt, hätte ich niemals bei Ihrer Auktion geboten!
Vor diesem Hintergrund ist das Buch von Ihnen zurück zu nehmen, da ich für dieses keine Verwendung habe.... ich möchte sie bitten den betrag in höhe von 8,95 zu überweisen ( ob wohl er nur 6,30 bezahlen musste .... dann schrieb ich ihn zurück ,,Die ware war inordnung gewesen und ich nehme den Artikel nicht zurück .... und er antwortete darauf : ,,ich verweise Sie höflich nochmals auf meine Ausführliche Mitteilung hinsichtlich des Mangels Ihrer Ware um Wiederholungen zu vermeiden und gebe Ihnen bekannt, dass Sie verpflichtet gewesen sind, den Mangel des Stempels auf das Buch als "Mängelexemplar" anzugegeben. Die Unterlassung, ist eine Täuschung gem. StGB. Hierbei spielt es auch keine Rolle ob Sie sowas Bewußt oder Unbewußt machen. Es drängt sich aber der erheblich Verdacht auf, dass Sie dieses Bewußt nicht angegeben haben um einen höheren Verkaufserfolg zu erzielen!!!
Insofern werden Sie aufgefordert innerhalb der nächsten 7 Tagen bis zum
28.02.2013
bei mir eingehend, den Ihnen schon mitgeteilten Betrag zur Rücksendung des Buches, einzuzahlen. Danach geraten Sie automatisch in Verzug mit der Folge, das weitere Kosten für Sie entstehen, insbesondere Gebühren für einen Rechtsanwalt, der dann wohl das weitere übernehmen wird.
Alternativ können Sie mir das Buch gem. Ihrer Ebay-Beschreibung was auch Kaufgrundlage geworden ist, also ohne einen Blauen Stempel mit Aufschrift "Mängelexemplar", zuschicken.
Hierbei gilt auch das o.g. Datum als Zustelungsfrist mit den gleichen Rechtlichen Konsequenzen.
Sollten Sie zu den von mir mitgeteilten Betrag Fragen haben teile ich folgendes mit:1.
Die 6,30 € ist der Betrag den ich Ihnen bezahlt habe, und ist für die Rückabwicklung ( 5,00 EUR Ebay Auktionsbetrag + 1,30 Versand. Sogar beim Versand haben Sie mich getäuscht. Statt 1,00 € was Sie hier bezahlten, mußte ich Ihnen 1,30 bezahlen!!!)
2.
Die 1,65 € wären die Portokosten bei der Deutschen Post als Büchersendung für die Rücksendung ( Buch über 500g )
3.
Der 1,00 € wäre für die Versandtasche die ich hier für die Rücksendung benötige. Sollte ich Ihre benutzte benutzen, entfällt der 1,00 €
Ich werde hier keine weitere Diskussionen mit Ihnen führen, da ich Ihnen alles gesagt habe was zu sagen wäre.
Meine Frage muss ich den Artikel zurücknehmen ....
Bitte dringend um Hilfe
Obwohl ich das Buch bei Thalia gekauft habe (neu) und ich habe das Buch nur einmal gelesen und dann wieder verkauft ...