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Ebay Privatkauf - Käufer droht mit Anwalt?

Hallo, ich habe ein Buch bei ebay verkauft und dann meldete sich der Käufer

,,ich habe das Buch gestern erhalten. Hierzu ist folgendes zu sagen:

Leider entspricht der Artikel nicht Ihrer Beschreibung und insofern auch nicht dem Zustand wie von Ihnen deklariert als "Sehr gut".

Sie haben es unterlassen in Ihrer Beschreibung zu erwähnen, dass das Buch mit einem Blauen Stempel verschmiert ist mit der Aufschrift "Mängelexemplar".

Insofern kann hier wohl kaum die rede sein von einem Buch mit nur "...kleine Gebrauchtspuren", da dieser Stempel eindeutig nicht zu den "Gebrauchtspuren" gehört.

Hätten Sie das in Ihrer Beschreibung erwähnt, hätte ich niemals bei Ihrer Auktion geboten!

Vor diesem Hintergrund ist das Buch von Ihnen zurück zu nehmen, da ich für dieses keine Verwendung habe.... ich möchte sie bitten den betrag in höhe von 8,95 zu überweisen ( ob wohl er nur 6,30 bezahlen musste .... dann schrieb ich ihn zurück ,,Die ware war inordnung gewesen und ich nehme den Artikel nicht zurück .... und er antwortete darauf : ,,ich verweise Sie höflich nochmals auf meine Ausführliche Mitteilung hinsichtlich des Mangels Ihrer Ware um Wiederholungen zu vermeiden und gebe Ihnen bekannt, dass Sie verpflichtet gewesen sind, den Mangel des Stempels auf das Buch als "Mängelexemplar" anzugegeben. Die Unterlassung, ist eine Täuschung gem. StGB. Hierbei spielt es auch keine Rolle ob Sie sowas Bewußt oder Unbewußt machen. Es drängt sich aber der erheblich Verdacht auf, dass Sie dieses Bewußt nicht angegeben haben um einen höheren Verkaufserfolg zu erzielen!!!

Insofern werden Sie aufgefordert innerhalb der nächsten 7 Tagen bis zum

28.02.2013

bei mir eingehend, den Ihnen schon mitgeteilten Betrag zur Rücksendung des Buches, einzuzahlen. Danach geraten Sie automatisch in Verzug mit der Folge, das weitere Kosten für Sie entstehen, insbesondere Gebühren für einen Rechtsanwalt, der dann wohl das weitere übernehmen wird.

Alternativ können Sie mir das Buch gem. Ihrer Ebay-Beschreibung was auch Kaufgrundlage geworden ist, also ohne einen Blauen Stempel mit Aufschrift "Mängelexemplar", zuschicken.

Hierbei gilt auch das o.g. Datum als Zustelungsfrist mit den gleichen Rechtlichen Konsequenzen.

Sollten Sie zu den von mir mitgeteilten Betrag Fragen haben teile ich folgendes mit:1.

Die 6,30 € ist der Betrag den ich Ihnen bezahlt habe, und ist für die Rückabwicklung ( 5,00 EUR Ebay Auktionsbetrag + 1,30 Versand. Sogar beim Versand haben Sie mich getäuscht. Statt 1,00 € was Sie hier bezahlten, mußte ich Ihnen 1,30 bezahlen!!!)

2.

Die 1,65 € wären die Portokosten bei der Deutschen Post als Büchersendung für die Rücksendung ( Buch über 500g )

3.

Der 1,00 € wäre für die Versandtasche die ich hier für die Rücksendung benötige. Sollte ich Ihre benutzte benutzen, entfällt der 1,00 €

Ich werde hier keine weitere Diskussionen mit Ihnen führen, da ich Ihnen alles gesagt habe was zu sagen wäre.

Meine Frage muss ich den Artikel zurücknehmen ....

Bitte dringend um Hilfe

Update:

Obwohl ich das Buch bei Thalia gekauft habe (neu) und ich habe das Buch nur einmal gelesen und dann wieder verkauft ...

12 Antworten

Bewertung
  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Käufer hat leider recht. Ein Buch mit einem Stempel "Mängelexemplar" kann man nicht als leichte Gebrauchsspuren bezeichnen. Solche Bücher kaufen nur Experten, die es sonst nirgendwo mehr bekommen.

    Nimm das Buch zurück und zahle das Geld.

  • vor 8 Jahren

    Machen wir es kurz: Wenn das Buch bereits als Mängelexemplar verkauft wurde, so kannst du es auch nicht als "sehr gut" bezeichnen, sondern hättest darauf hinweisen müssen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nach meiner Meinung ist der Käufer im Recht.

    Wenn Du schreibst, "sehr guter Zustand" und das Buch trägt den Stempel "Mängelexemplar", dann ist das eine Täuschung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn du Mängelexemplare vertickst, ohne darauf hinzuweisen: Yep, mach mal.

    Der arme Käufer hat eine Entschädigung allein schon für den Roman verdient, den er da eigens verfasst hat :-)

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das könnte Probleme mit Sich ziehen

  • Jack
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Dude... mal aus nem anderen Blickwinkel... ist es nicht etwas peinlich, von beiden Seiten, wegen eines Betrages von unter 10€ so einen Terz zu veranstalten? Nimm das Buch zurück und überweise das Geld, du kannst es ja wieder reinsetzen, so is ja nicht.

    Mal ohne Mist. Ist dir die Frage nicht selber peinlich?

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Schick ihm das Geld und lerne draus für's nächste Mal.

  • vor 8 Jahren

    Der Käufer hat in allen seinen Ausführungen recht.

    Solltest Du den von ihm gesetzten Termin verstreichen lassen, dann wird es für Dich

    unter Garantie wesentlich teurer werden.

    Und:

    Ein Buch kann entweder in einem sehr guten Zustand sein oder Mängel haben.

    Beides gleichzeitig ist nicht möglich!

  • vor 8 Jahren

    Nun, aufgrund deiner falschen Beschreibung hat er Recht. Nicht jedoch, was den angeblichen Betrug beim Porto betrifft. Immerhin hattest du auch mehr Aufwendungen als ne Briefmarke.

    Aber du bist dabei schon an einen ganz besonderen Komiker geraten. Vielleicht hat er grade ein Jura-Studium begonnen. Oder er macht sowas regelmäßig.

    Überweis ihm den dir bezahlten Betrag und schenk ihm das Buch. Das ärgert ihn viel mehr.

  • vor 8 Jahren

    Den Streit verlierst Du.

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