Darf ich ein Volksbegehren starten?

Also:

gesetztesentwurf wäre vereinfach : Lebenslängliche Haft für "Kinderschänder". Fragt jetzt bitte nicht noch nach irgendwelchen Gründen etc. . Jemand der ein Kind vergewaltigt bringt es lebendig um!

Angenommen ich bin 18, gehe auf die Straße sammle 25.000 Unterschriften und bekomme dann beim eigentlichen Volksbegehren 10% aller Stimmberechtigten.

Habe ich es dann geschafft dieses Gesetz durchzusetzen?

Oder gibt es da irgendwelche Sache auf die ich achten muss? Die das evtl verbieten?

Quellen wären Super :)

Danke

Mike M2013-02-08T04:48:58Z

Beste Antwort

Ein Volksbegehren ist ein direktes demokratisches Verfahren und natürlich darefst du sowas initiieren.
Du machst aber einen Denkfehler: Wenn du genügend Stimmen zusammbekommen hast dann muss das Parlament sich mit dem Gesetzvorschlag beschäftigen. Du hast keine Garantie, dass der dann auch verabschiedet wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)

Catan2013-02-08T13:33:07Z

Liest du eigentlich nicht worauf ich dich hinweise oder verstehst du es nicht ?! Ein solches Gesetz würde massiv das Leben der Kinder gefährden! Ausserdem wäre es wohl obendrein verfassungswidrig. Mal ganz abgesehen davon, dass es keine Möglichkeit eines Bürgerbegehrens bzw. -entscheids auf Bundesebene gibt. Gesetze erlässt hier in Deutschland das Parlament - nicht der Mob der Straße.

kwieenmum2013-02-08T13:21:47Z

Das hatten wir doch alles gestern schon einmal....langsam nervst du!

herr_nixnutz2013-02-08T13:12:01Z

Es gibt keine Volksbegehren auf Bundesebene und der Bund ist für Gesetzgebung bei Straftaten zuständig. Was du machen kannst, eine Petition an den Deutschen Bundestag richten und von mir vorher die 25000 Unterschriften sammeln. Der Petitionsausschuss befasst sich mit deiner Sache und entscheidet.

Allerdings ist es nicht so einfach, mal eben lebenslang für bestimmte Straftaten zu beschließen, das GG und das Völkerrecht muss beachtet werden.

Anonym2013-02-08T13:08:22Z

Man hat dir hier bereits erklärt, dass du keine Veränderung von Bundesgesetzen mit einem Volksbegehren erreichen kannst. Das Strafgesetz ist ein Bundesgesetz, also: NEIN.

Abgesehen davon, ist das mit den 10% natürlich auch Quatsch.

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