Darf ich den Kontakt zur Oma beim begleitenden Umgang mit dem Vater verbieten?
Ich bin geschieden, habe das alleinige Sorgerecht und mit dem Jugendamt einen begleitenden Umgang für unseren gemeinsamen Sohn mit dem Kindsvater vereinbart. Beim ersten Treffen hat der Kindsvater gegen die Abmachung seine Mutter mitgebracht. Ich muss dazu sagen das der Vater aus gutem Grund kein Sorgerecht hat und seine Mutter hat mit unserem Sohn schon seit 5 Jahren keinen Kontakt gehabt und ist kein guter Umgang. Ich war total überrumpelt da ausgemacht war das der vater später dazu kommt, aber ich komme mit meinem Sohn beim Jugendamt an und wurde direkt mit dem Vater und der Oma überrascht. Habe dann zugestimmt das beide beim Umgang dabei sein dürfen. Ich möchte aber das nach 2 Jahren wo kein Kontakt zum Vater bestand das erst geschaut wird ob der Vater in der Lage ist mit seinem Sohn kindgerecht umgehen kann und ob ich ihn irgendwann den Jungen auch ohne Aufsicht ihm überlassen kann ohne Angst. Der Vater war in der Ehe gewalttätig mir gegenüber und zum Schluss auch dem Sohn gegenüber. Am selben Abend hatte ich die Polizei um Hilfe gebeten die ihn dann aus der Wohnung verwiesen haben und nach der Scheidung hatte er beim Umgang der noch nicht begleitet war mit den Kindern Äusserungen gegenüber dem Sohn und Jugendhilfe gemacht die das Jugendamt veranlasst hatten das Familiengericht zu informieren und einen Begleitenden Umgang befürwortet da nicht ausgeschlossen war das er wieder gewalttätig werden könnte. Meine Frage ist jetzt... kann ich den Umgang mit der Schwiegermutter verbieten, da diese schon seit Jahren keinen Kontakt zum Sohn hat, Gewalt als was normales ansieht, selbst auch gegenüber ihren kinder gewalttätig war und Misshandlungen auch Missbräuche gegenüber zu mindestens der Tochter billigend in Kauf genommen hat. Ich möchte das mein Sohn hoffentlich irgendwann ein gutes Vater Sohn Verhältnis aufbaut aber nicht auf Biege und Brechen und nicht in Anwesenheit dieser Frau.
Ich hätte den Kontakt ganz verbieten können, habe dies aber nicht getan in der Hoffnung das dieser Mann sich darauf besinnt was Vater sein bedeutet.
1. Mein Ex hat mir gegenüber gewünscht unter Zeugen das unser Sohn und ich bei der Geburt verrecken sollen. Er kann nicht mal sagen wann sein Kind Geburtstag hat.
2. Er hat nie Unterhalt gezahlt, Versprechungen oder Treffen mit unserem Sohn eingehalten.
3. Unter Aufsicht eines Betreuers bei einem Treffen mit unserem Sohn mir gegenüber Gewalt angedroht.
4. Mir wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen und das Jugendamt hatte das Familiengericht darüber informiert das zu befürchten ist das Gefahr von meinem Exmann ausgeht. Er darf nur unter Aufsicht unseren Sohn sehen. Bei Gericht wurde entschieden das nur er und nicht die Oma den Jungen sehen darf.
5. Meine Exschwägerin wurde von dem Mann dieser Frau sexuell Missbraucht , es kam auch zur Verurteilung. Jahre später als die Tochter aus persönlichen Gründen wieder bei der Mutter einziehen mu