Kann man einen Kaufvertrag im Autohaus noch auflösen?

Wir haben am Samstag in einem Ford Autohaus einen Kaufvertrag unterschrieben. Wir haben jedoch weder Geld überwiesen noch einen Finanzierungsweg. Praktisch nur der Kaufvertrag. Mit dem Autohaus haben wir vereinbart, dass wir am Montag anrufen und ihnen mitteilen wie wir das Auto finanzieren möchten. Sie haben das Auto zwar als verkauft ausgeschrieben, jedoch aber gemeint, dass sie mit der ganzen Vorbereitung des Auto erst nach dem Eintreffen des Geldes beginnen würden.
Nun haben wir aber gemerkt, dass wir mit dem Auto einen kleinen Fehler gemacht haben und doch ein anderes besser wäre.
Gibt es da noch eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag raus zu kommen? Kennt sich da jemand aus?

Jürgen NRW2013-01-27T09:35:57Z

Beste Antwort

Rechtlich gibt es keine Möglichkeit. Ihr könnt nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Vielleicht könnt ihr als Grund angeben, dass ihr euch finanziell übernommen hättet und das Auto gar nicht bezahlen könntet. Die Bank hätte einen Kreditantrag abgelehnt.



Nachtrag: Weil Nutzer hier Schwarz auf Weiß ihre Unkenntnis zu rechtsverbindlichen Verträgen dokumentieren, ergänze ich mal meine Ausführung.



Schon immer gilt der Grundsatz „Pacta sund servanda.“ – übersetzt: Verträge sind zu erfüllen. Von einem einmal geschlossenen (Kauf-)Vertrag kann auch ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nicht ohne weiteres zurücktreten.

Der weit verbreitete Irrtum es gelte immer ein vierzehntägiges Rückgaberecht stimmt nicht. Der in § 433 BGB normierte Kaufvertrag legt beiden Vertragsparteien Pflichten auf, die sie zu erfüllen haben und aus denen sie nur unter besonderen Umständen freikommen. Wann also hat der Verbraucher gegenüber einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ein sog. Rücktrittsrecht?

Zu unterscheiden ist zuerst zwischen dem „echten“ Rücktritt und dem „Widerruf“, sowie dem vertraglich vereinbarten Rückgaberecht.

Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur unter besonderen Umständen möglich. § 323 BGB sieht ein Rücktrittsrecht immer dann vor, wenn die fällige Leistung einer Partei nicht oder nicht so wie vereinbart erbracht wurde. Jedoch muss der nicht- bzw. schlecht leistenden Partei eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung eingeräumt werden.

Erst wenn diese Frist verstrichen ist oder sie unter den besonderen Voraussetzungen des Absatzes 2 von § 323 BGB entbehrlich ist, besteht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Der gesetzliche Rücktritt vom Kaufvertrag setzt also eine Vertragspflichtverletzung des Verkäufers voraus.

http://www.geldmachtspass.de/gesetze-und-recht/kaufvertrag-ruecktritt-privates-ruecktrittsrecht.htm



Nachtrag 2: Nicht vorhandene Verbraucherrechte dem Volk zu verkaufen ist so einfach. Beweiskräftige Links dazu einzufügen wohl nicht, weil ja auch nicht vorhanden.

Berni2013-01-27T15:53:49Z

Vertrag ist Vertrag. Das einmal vorweg.
Wie ihr es finanzieren wollt, muss den Händler absolut nicht interessieren.
Wenn ihr beim gleichen Händler ein besseres Auto kaufen wollt,
wird er sich sicher darauf einlassen und den bestehenden Vertrag
vernichten.
Rechtlich nötig hat der Händler es nicht. Er kann es ablehnen und auf
Abnahme des ersten Autos bestehen oder aber, euch gegen eine
erhebliche Zahlung (Schadensersatz) aus dem Vertrag lassen.
Ihr habt die schlechtesten Karten, da ihr unterschrieben habt.

Mike M2013-01-27T09:34:23Z

Ruf im Autohaus an und frag nach. Wenn sie kulant sind habt ihr Glück und kommt aus der Nummer raus. Ansonsten seid ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen, den müsst ihr einhalten.

Das was Ladysunshine schreibt ist ein weit verbreiteter Irrglaube. 14tägige Rücktrittsmöglichkeit gilt für Online Bestellungen und für Haustürgeschäfte. Wenn du was in einem Geschäft kaufst/einen Vertrag eingehst. Dann gilt das ohne Wenn und Aber.

Und auch "Lord M" bezeichnet mich zwar als Witzfigur bringt aber als "seriöse" Infos auch nur Aspekte des Fernabsatzes ein. Wenn du eine seröse Quelle willst, dann geh zum Anwalt oder schau mal hier rein, da stehts auch nochmal ganz klar:
http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html

Lord M2013-01-27T09:34:23Z

Ja, man hat bei einem Kauf in dieser Größenordnung ein Widerspruchsrecht. Idealerweise machst du den Widerspruch heute noch fertig und reichst ihn morgen während der Geschäftszeit persönlich, gegen Eingangsbestätigung, ein.

Bei dem Widerspruch braucht es nicht einmal eine Begründung, idealerweise widersprichst du dem Kaufvertrag aus "persönlichen Gründen". Natürlich kannst du dauch erwähnen, "das Fahrzeug ist nach weiterer Überlegung doch unzureichend bzw. nicht zweckmäßig."

*****

Lasse dich nicht von den Daumen runter irritieren.
Wie Lady Sunshine und ich schon sagen, du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, das ist gesetzlich so bestimmt. Aber wie Lady Sunshine schon sagt: Du musst es schriftlich machen, und die Frist ist kurz bemessen. Mein Rat ist halt nur, wenn du dich schnell und persönlich kümmerst, dann hast du es zum einen hinter dir, zum anderen kann dein Rücktritt nicht auf dem Postweg verloren gehen.

Was die Aussagen von Jürgen und Mike angeht, du solltest auf die Aussagen dieser Witzfiguren nicht hören. Wie du schon an dem Namen von dem Link erkennen kannst, handelt es sich nicht um eine seriöse Quelle, außerdem sind beide Aussagen in keiner Weise zutreffend.

Niemand2013-01-27T09:34:17Z

Du hast 14 Tage Zeit vom Vertrag zurückzutreten! Schriftlich!!!

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