Muß ich bei der Einrede der Verjährung extra darauf hinweisen das ich nicht bezahle ?
Ich habe im Dezember eine Rechnung für eine Leistung aus 2008 erhalten und darauf demjenigen schriftlich gegenüber die Einrede der Verjährung geltend gemacht.
Nun sagt mir ein Kollege ich hätte außerdem schreiben sollen, daß ich die Rechnung nicht bezahle.
Ich bin davon ausgegangen, daß sich dies mit der Verjährungseinrede automatisch ergibt, ist ja der Sinn der Aktion . Habe ich etwas falsch gemacht, bzw. muß ich noch etwas tun ? Wäre schön wenn hierzu jemand etwas sagen kann.
P.S. Also verjährt sei die Forderung auf jeden Fall.
Für alle diejenigen die mich hier kritisieren noch der Hinweis. Ich bin 2008 aus der Wohnung ausgezogen, alles war bezahlt auch später noch eine Umlagennachzahlung. Was mir jetzt in Rechnung gestellt wird ist eine am 10.12.2012 gemachte Reparatur über 244 Euro für einen Schaden den man vor 4 Jahren wohl übersehen hätte .