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muss ich das bezahlen?
hallo,
ich bin heute das erste mal mit der u bahn gefahren, hab auch brav einen fahrschein gezogen. nur leider habe ich vergessen den abzustempeln. dann kam natürlich ein kontreulleur und ganz stolz habe ich ihm meine fahrkarte gezeigt, wo übrigens auch das datum und die uhrzeit draufsteht und auch der hinweis, dass sie 3 stunden gültig ist.
trotzdem wurde ich jetzt als schwarzfahrer angeklagt und soll nun 40 euro strafgebühr bezahlen.
für mich völlig unverständlich, da selbst wenn ich gewollt hätte diese karte mit datum und uhrzeit doch kein zweites mal benutzen könnte. da beim "entwerten" der karte ja auch nur lediglich datum und uhrzeit draufgedruckt wird, fühle ich mich ungerecht behandelt. muss ich jetzt wirklich 40 euro strafe bezahlen trotz gültigem fahrschein??.
11 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Das ist tatsächlich so. Du hattest zwar einen Fahrschein, aber der wird erst mit dem Abstempeln für die angetretene Fahrt gültig. Du kannst in vielen Verkehrsverbünden Karten im Vorraus kaufen und nach Bedarf verbrauchen. Das aufgedruckte Verkaufsdatum ist nicht entscheidend für die Benutzung des Fahrscheins. Allerdings sollte die Notwendigkeit des Abstempelns beim Erwerb solcher Vorverkaufskarten deutlich gemacht worden sein. Schau dir noch mal das Gerät an, wo du die Karte gezogen hast. Das wäre die einzige Möglichkeit, es auf "Unwissenheit und Erste Fahrt mit diesem Verkehrsbetrieb" zu schieben.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Das ist eine der üblichen Fallen des ÃPNV in vielen Städten. Du kannst versuchen, Widerspruch einzulegen, wird aber wohl erfolglos bleiben.
NACHTRAG
Eigentlich müsste man sämtliche Aushänge und Beförderungsbedingungen im U-Bahnhof studieren, um nichts falsch zu machen. Das dauert länger als eine durchschnittliche Fahrt ...
Versuch einfach, so gegenüber den Verkehrsbetrieben zu argumentieren.
- Hans WurstLv 6vor 9 Jahren
Hm... also wenn Datum und Uhrzeit wirklich eindeutig draufsteht, hätte ich es auch nicht mehr extra abgestempelt...
Wüsste auch nicht wozu. Die Tickets, die man in der Bahn am Automaten zieht, sind bei uns alle schon entwertet, bzw. es steht Datum und Uhrzeit drauf und man muss es nicht mehr extra abstempeln... Es ist auch gar kein Feld mehr, das man abstempeln könnte.
Also ich würde dagegen auch Widerspruch einlegen. Kriegst ja bestimmt Post von denen und kannst innerhalb von 30 Tagen dazu Stellung nehmen. Am besten eine gut leserliche Kopie deines Fahrscheins beifügen und auf Datum und Uhrzeit hinweisen.
- meterbrotLv 5vor 9 Jahren
Du hast entgegen der Beförderungsbedingungen des Unternehmens gehandelt, welche nunmal besagen dass nur ein solcher abgestempelter Fahrschein zur Fahrt berechtigt. Folglich warst du mit deinem Fahrschein nicht berechtigt und hast entsprechend zu Recht die in den Beförderungsbedingungen festgelegte Strafe erhalten. Möglicherweise hilft ein Brief an das Unternehmen, mehr als auf Kulanz hoffen kannst du dabei aber nicht.
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- openBOX#Lv 6vor 9 Jahren
in berlin musst du den fahrschein entwerten sonst ist er ungültig
ergo abstempeln
- vor 9 Jahren
Ahoi,
also bei uns ist es z.b. so...
kaufe ich ein Ticket am Automaten an der Haltestelle, steht dort zwar das Kaufdatum drauf, aber die Tickets werden unentwertet ausgegeben, man kann den also auch theoretisch später nutzen.
Kauft man aber in der Bimmel, wird das Ticket dort am Automaten bereits entwertet ausgegeben.Da steht denn auch drauf, wie lange das Ticket gültig ist und es befindet sich ein Hinweis am Automaten, das jede Tickets entwertet ausgegeben werden.
Sollte es bei dir so sein, das die Tickets beim Kauf schon entwertet sind, musst du überhaupt nix nochmal abstempeln, da sich eine spätere Verwendung aussschlieÃt.
Sollte es allerdings so sein, das des Ticket ohne jegliche Entwertung ausgegeben wurde.... dann zahle 40 Euro und gut.
Mal ehrlich.. en Autofahrer vergisst nicht zu tanken oder zu lenken.. , klar kann man beschäftigt sein oder sonstwas, aber dennoch ergibt sich aus der Logik das man nur mit gültigem Ticket fahren darf.
Das du eines hast, aber nich entwertet, is ja mal egal, da kannst du mit ner Schubkarre voller unentwerteter Tickets kommen, das bleibt trotzdem Schwarzfahren. Klar hast du das Ticket gekauft und für bezahlt, nur halt noch nicht genutzt.
- Der ElchLv 7vor 9 Jahren
Hat der Kontrolleur deine Daten aufgenommen? Wenn ja dann musst du zahlen, die Zahlungsaufforderung kommt mit der Post. Hat er deine Daten nicht aufgenommen dann sehe es als Warnung und stempel das nächste mal ab.
- Mike MLv 7vor 9 Jahren
Das ist dein Problem und du musst zahlen, es gibt genügend Hinweisschider un Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
- Anonymvor 9 Jahren
Da in diesem tollen Deutschland GRUNDSÃTZLICH ALLES ersteinmal zu Nachteil des Bürgers ausgelegt und angewendet wird, bist Du die böse Schwarzfahrerin, die theoretisch vor Ablauf jener 3 Std. schnell nochmal wohin hätte fahren können.
Da in Deutschland jedem Bürger per se unterstellt wird, er sei ein Betrüger und Krimineller, und Behörden, öffentliche Körperschaften, etc. so ihre Gesetze und AGB´s hinbasteln, stehst auch Du jetzt als Schuldige da, und muÃt bezahlen.
Dabei den Rechtsweg einzuschlagen, bleibt Dir unbenommen. Allerdings haben sich Deine Gegner schon so abgesichert, daà da für Dich wohl leider nichts zu machen ist.
Mir ist ein Fall bekannt, wonach ein LKW-Fahrer, der wegen einer Krankheit, die kam und ging und kam und ging, nur 10 Tage des Monats gearbeitet hat. Seine Bescheinigungen des Arbeitgebers über Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage hatte er an einem Tag in seinem Privat-PKW auf dem Firmengelände liegenlassen. Einfach vergessen, mit in den LKW zu nehmen.
Er wurde kontrolliert, hatte die Bescheinigungen nicht dabei, Fahrerkarte wurde ausgelesen, 18 Tage fehlen, also, kein Nachweis darüber, daà er nicht gearbeitet hat, Meldung geht ans Gewerbeaufsichtsamt, und jetzt werden wohl pro Tag 250 € Strafe fällig sein, mal 18 Tage = 4500 € Strafe für nicht mitgeführte, einfach vergessene Papierblätter. ( In jenen 18 Tagen hätte der böse und kriminelle Trucker ja schwarz LKWs fahren können, die noch keinen digitalen Tachgraphen haben...)
SO siehst es hier aus, in diesem achso tollen Land.
- ProfessoressaLv 7vor 9 Jahren
Ja, muÃt Du denn der Fahrschein war nicht ordnungsgemäà abgestempelt.