abmahnung wegen 2 stunden zu spät kommen,rechtens?
habe verschlafen und bin 2 std.zu spät zur arbeit gekommen,habe die 2 std.aber am gleichen tag nach gearbeitet.hab eine abmahnung bekommen--wie sieht es gesetzlich aus.zu recht?
habe verschlafen und bin 2 std.zu spät zur arbeit gekommen,habe die 2 std.aber am gleichen tag nach gearbeitet.hab eine abmahnung bekommen--wie sieht es gesetzlich aus.zu recht?
ida s
Beste Antwort
Da geht dein Betrieb aber flott mit Abmahnungen um :-(
Gab es vorher schon mal Verfehlungen deinerseits????
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist aber wende dich diesbezüglich mal an den Betriebsrat!
Viel Glück
.**.
Gab wahrscheinlich vorher schon Verfehlungen, oder du hast nicht angerufen, um deine Verspätung zu entschuldigen. Nach dem Aufstehen hättest du ja anrufen können.
Anonym
Kannst Du dir vorstellen, wenn alle Tage, alle Leute zwei Stunden zu spät kommen. Es haben alle das gleiche Recht wie Du. Abmahnung völlig richtig!
?
Natürlich zu recht. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, ist man verpflichtet pünktlich zu erscheinen.
Stell Dir einen Montagebetrieb vor, die alle mit dem Bus zu der Baustelle gefahren werden. Das wäre lustig, wenn alle Arbeiter auf einen verspäteten warten müssen. Oder ein angestellter Verkäufer soll seinen Laden um 8 Uhr eröffnen und kommt erst um 10.
Für solche Härtefälle gibt es diese strenge Regelung, die aber für alle Arbeitnehmer gilt, wenn der Chef es möchte.
Aber die Abmahnung ist ja nun kein Weltuntergang. Nimm sie hin und sein nächstes Mal lieber pünktlich. Lieber etwas eher aufstehen um im Falle eines Falles ein Zeitpolster zu haben.
Und wenn es doch nochmal zu einer Verspätung kommt, *hust* Melde Dich lieber krank.
jedenfalls riskierst Du im Wiederholungsfall Deine Kündigung :-(
Anonym
Natuerlich zu recht. Dein AG darf doch wohl erwarten, dass Du puenktlich zur Arbeit erscheinst. Nacharbeiten hilft nicht, weil wahrscheinlich hat er Dich gerade am Morgen gebraucht, wo Du nicht da warst. Du erwartest ja Deinen Lohn oder Gehalt auch puenktlich.