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Lv 4
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

abmahnung wegen 2 stunden zu spät kommen,rechtens?

habe verschlafen und bin 2 std.zu spät zur arbeit gekommen,habe die 2 std.aber am gleichen tag nach gearbeitet.hab eine abmahnung bekommen--wie sieht es gesetzlich aus.zu recht?

15 Antworten

Bewertung
  • ida s
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Da geht dein Betrieb aber flott mit Abmahnungen um :-(

    Gab es vorher schon mal Verfehlungen deinerseits????

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist aber wende dich diesbezüglich mal an den Betriebsrat!

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Natuerlich zu recht. Dein AG darf doch wohl erwarten, dass Du puenktlich zur Arbeit erscheinst. Nacharbeiten hilft nicht, weil wahrscheinlich hat er Dich gerade am Morgen gebraucht, wo Du nicht da warst. Du erwartest ja Deinen Lohn oder Gehalt auch puenktlich.

  • vor 8 Jahren

    Tja, wir ja vielleicht nicht das erste Mal gewesen sein. Du scheinst da eine ziemlich entspannte Vorstellung zu haben. ich würde mir mal einen passenden Wecker kaufen.

    Ich denke die Abmahnung ist mit Sicherheit rechtmäßig.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Glaubst du etwa, du hättest einen Rechtsanspruch auf Verschlafen? Tss...

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ich würde mich schämen und ruhig verhalten!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Kannst Du dir vorstellen, wenn alle Tage, alle Leute zwei Stunden zu spät kommen. Es haben alle das gleiche Recht wie Du. Abmahnung völlig richtig!

  • vor 8 Jahren

    Ja, das ist rechtens.

    Noch 2 x Wiederholung ist Deine Entlassung rechtens.

    Wessen Eigenverantwortung ist es, dass Du termintreu erscheinst?

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Natürlich zu recht. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, ist man verpflichtet pünktlich zu erscheinen.

    Stell Dir einen Montagebetrieb vor, die alle mit dem Bus zu der Baustelle gefahren werden. Das wäre lustig, wenn alle Arbeiter auf einen verspäteten warten müssen. Oder ein angestellter Verkäufer soll seinen Laden um 8 Uhr eröffnen und kommt erst um 10.

    Für solche Härtefälle gibt es diese strenge Regelung, die aber für alle Arbeitnehmer gilt, wenn der Chef es möchte.

    Aber die Abmahnung ist ja nun kein Weltuntergang. Nimm sie hin und sein nächstes Mal lieber pünktlich. Lieber etwas eher aufstehen um im Falle eines Falles ein Zeitpolster zu haben.

    Und wenn es doch nochmal zu einer Verspätung kommt, *hust* Melde Dich lieber krank.

    jedenfalls riskierst Du im Wiederholungsfall Deine Kündigung :-(

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Sollen Deines Glaubens die Mitarbeiter nach Wunsch - Vorstellung + Bekömmlichkeit

    in der Arbeit erscheinen?

    Welche Bedeutung hat in Eurer Familie

    Pflichtbewusstsein?

    Gelebte Eigenverantwortung?

  • .**.
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Gab wahrscheinlich vorher schon Verfehlungen, oder du hast nicht angerufen, um deine Verspätung zu entschuldigen. Nach dem Aufstehen hättest du ja anrufen können.

  • vor 8 Jahren

    willst du uns verschaukeln?

    wegen 1x verschlafen bekommt niemand eine abmahnung!

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