Ist die religiöse Beschneidung von Buben ohne deren ausdrücklicher Zustimmung nicht doch eine Körperverletzung?
die von unserem Gesetzgeber ganz selbstverständlich bestraft werden muß?
Nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz hat jeder in Deutschland lebende Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und nach Art. 4 Abs. 2 GG wird jedem eine ungestörte Religionsausübung usw. gewährleistet.
Einer religiösen Beschneidung kann meiner Meinung nach nur der betroffene Junge erst mit 16 Jahren eigenverantwortlich und frei von Zwängen zustimmen, da er dann nicht mehr von den Eltern abhängig ist und genau weiß, was auf ihn zukommt bzw. was er verliert. Zumindest hat er die Möglichkeit sich über die Folgen ausreichend zu informieren und auch Leidensgenossen zu fragen.
Wird die Beschneidung ohne Zustimmung des Kindes bzw. vor dem 16. Lebensjahr ausgeführt, dann wird das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung vor die Grundrechte des Kindes auf einen unversehrten Körper, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Freiheit seinen Glauben später selber zu wählen gestellt.
Es hat mich echt geschockt, als ich gehört habe, daß die Bundesregierung tatsächlich eine einschneidende Veränderung der Gesetze vornehmen will, nur um einigen religiösen Menschen einen Gefallen zu tun. Auch sind die Politiker, die sich gegen die Beschneidung ohne Zustimmung des betroffenen Kindes geäußert haben sofort als Nazis beschimpft und damit Mundtot gemacht worden. Einige Eltern wollen ihrem Kind vorsätzlich eine Körperverletzung zufügen und von unserem Gesetzgeber ganz selbstverständlich straf frei gestellt werden und wie es scheint ist ihnen dazu jedes Mittel Recht.
Wenn das Abschneiden von Körperteilen aus religiösen Gründen an Kindern straf frei gestellt wird, kann dann nicht jeder an seinen Kindern mit dem Hinweis auf die religiöse Freiheit der Eltern beliebig oft herumschnibbeln? Was für ein Horror, wenn man sich vorstellt, daß dann auch die Afrikaner Ihre Töchter ebenfalls wieder aus religiösen Gründen hier beschneiden dürften. Der ganze Kampf gegen die Beschneidung wäre ja dann völlig sinnlos gewesen.
Ich glaube nicht, daß sich betroffene Männer, die ganz erhebliche gesundheitliche Probleme durch die frühe religiöse Beschneidung erfahren haben, öffentlich dazu äußern werden wie es ein Minister gefordert hat, nur damit so ein Gesetz nicht in Kraft treten kann.
Bitte, es geht ausschließlich um das Grundgesetz und die Rechte von Kinder und nicht um religiöse Einstellungen, Sitten und Gebräuche. Babies können sehr wohl Angst und Schmerzen empfinden, aber darum geht es mir auch nicht.
Art. 20 (3) GG besagt, daß die Gesetzgebung an unsere Verfassung bzw. Grundgesetz vom Mai 49 gebunden ist. Und im Abs. 4 GG haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn jemand unsere Verfassung beseitigen will, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Jeder, der in Deutschland lebt, muß unsere Verfassung akzeptieren.
1960 mußte eine Frau noch ihren Vater oder Ehemann fragen, wenn sie ein Konto, einen Führerschein oder einen Beruf erlernen oder ausüben wollte. Fortschritt ist doch gerade, wenn es unseren Kindern mal besser geht als es uns ergangen ist.
Was kommt als nächstes, wenn wir die Grundrechte von Kindern nur wegen einer religiösen Einstellung ihrer Eltern aufweichen? Müssen wir dann die Ehrenmorde und Züchtigung von Kindern nicht auch straffrei stellen?