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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 8 Jahren

Dürfen Orts- bzw. Bürger- Ämter meine Daten (Adresse) ohne Zustimmung an dritte weitergeben ?

Update:

@Anna Karenina: Ich habe mir den "link" von Martha Pfahl durchgelesen.

Update 2:

Leider keine praezise Antwort dabei - daher gebe ich die Frage zur Abstimmung frei.

Danke fuer die Antworten.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das tun sie bereits.

    Sie verkaufen sogar Adressen.

    Wenn du jemanden finden willst, brauchst du nur das Geburtsdatum oder die letzte Adresse.

  • Remo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Sie machen es auf jeden Fall. Als ich umgezogen bin, hab ich Post von der Kirche und Post von der Post bekommen, ohne dass ich denen meine Adresse gegeben habe.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Interessant, gell? So ein Schlawiner, spricht dem Bild-Redakteur auf den Anrufbeantworter. Der hat doch eine Zacke ab, das kommt dann irgendwann in Youtube... Für sowas brauchen wir keinen Präsi, da reicht ein gewöhnlicher Hampelmann. Wer glaubt der eigentlich, wer er ist? Wilhelm zwo? Der Herr verschone mich vor solch einem öffentlichen Übel und hänge es jemand Anderem an den Hals. became denken denn die ganzen Ausländer von uns, die lachen united statesja aus. additionally wirklich....Ich fass es nicht. Und das ist schon der zweite komische Kauz in diesem Amt.

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    schreibe dem Amt einen Brief das du nicht damit einverstanden bist das sie deine Daten weitergeben und sie diese für jeglichen unautorisierten zugriff sperren

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Da blüht ein regelrechter Handel und Konkurrenzkampf!

  • vor 8 Jahren

    sie tun es , aber sie dürfen es nicht.Mit den Adressen gibt es ein großes Geschäft.Man sollte sich auf nichts verlassen, vor allem sein Geb.Datum für sich behalten.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    N a t ü r l i c h .

    Einwohnermeldeämter sollen künftig die persönlichen Daten ihrer Bürger an Werbefirmen und Inkassounternehmen verkaufen dürfen, so sieht es das neue Meldegesetz vor. Nicht einmal Geburtstage und frühere Namen sind tabu. Datenschützer sind entsetzt über die Geschäftemacherei - zumal sich Betroffene nicht dagegen wehren können.

    Datenschützer protestieren gegen das neue Meldegesetz, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Es sieht aber vor, dass Einwohnermeldeämter die persönlichen Daten ihrer Bürger an Werbefirmen, Inkassounternehmen und professionelle Datensammler verkaufen dürfen. Ohne dass Betroffene dagegen widersprechen können.

  • vor 8 Jahren

    Nein, dürfen sie nicht.

  • vor 8 Jahren

    Es gibt bestimmt Ausnahmen, die mit den Daten Schindluder treiben. In den Großstädten passiert das wohl eher wie auf dem Land. Habe einen Antrag für einen neuen Ausweis gestellt, da musste ich schon so einige Formulare unterschreiben. Selbst beim Abholen musst ich dann wieder etliche Formulare unterschreiben.

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