Lucius T Fowler
Beste Antwort
Nein. Nein mit einem Punkt. Du musst NICHT bei der Polizei aussagen, und es droht dir auch keine Strafe, wenn du da nicht hingehst. Die Polizei hat kein Recht, dich "vorzuladen"; sie können dich höchstens um eine Aussage bitten.
Aussagen musst du nur vor einem Richter, wenn du als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung geladen wirst, und da droht dir dann wirklich ein Ordnungsgeld oder die Zwangsvorführung, wenn du nicht erscheinst. Vor dem Richter musst du auch wahrheitsgemäß aussagen. Bei der Polizei darfst du lügen; auch das steht nicht unter Strafe.
Catan
Nein, aber wenn du nicht erscheinst, kann es sein, dass die Polizei die Staatsanwaltschaft bittet dich zu einer Vernehmung zu laden. Und diese musst du dann wahrnehmen, sonst wirst du zwangsweise vorgeführt.
Anonym
nein, man kann auch seine Aussage schriftlich abgeben aber das muss man per Absprache Regeln.
vor Gericht müsstest du aber deine Aussage bestätigen.
Anonym
Ja, bei Nichterscheinen kann man die Zwangsvorführung vornehmen. Diese kann kostenpflichtig gemacht werden.
?
Da ist vielleicht besser man geht hin, auÃer man kann nicht dann geht man ein anderes mal hin,.. kommt drauf an um was es geht,..
manchmal kommen sie ja auch zu dir,.. wie aus heiteren Himmel so wie der Blitz,..