Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ich wurde als Zeuge bei der Polizeit eingeladen. Muss ich da hin?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Nein. Nein mit einem Punkt. Du musst NICHT bei der Polizei aussagen, und es droht dir auch keine Strafe, wenn du da nicht hingehst. Die Polizei hat kein Recht, dich "vorzuladen"; sie können dich höchstens um eine Aussage bitten.

    Aussagen musst du nur vor einem Richter, wenn du als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung geladen wirst, und da droht dir dann wirklich ein Ordnungsgeld oder die Zwangsvorführung, wenn du nicht erscheinst. Vor dem Richter musst du auch wahrheitsgemäß aussagen. Bei der Polizei darfst du lügen; auch das steht nicht unter Strafe.

  • RL
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    1. einfache Vernehmung durch die Polizei:

    Für die Vernehmung durch die Polizei gilt für den Zeugen ebenso wie für den Beschuldigten, daß keine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage besteht (BGH in NJW 1962, 1020 f.). Bei der Vorladung eines Zeugen durch die Polizei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung. Deshalb hat die Polizei mangels gesetzlicher Grundlage keine Zwangsmittel (also z.B. polizeiliche Vorführung etc.), um eine Anwesenheit des Zeugen zu Aussagezwecken zu erzwingen.

    Zur Rücksendung eines ihm überlassenen Zeugenfragebogens ist er nicht verpflichtet.

    http://www.ra-kotz.de/aussagepflichten.htm

  • Catan
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Nein, aber wenn du nicht erscheinst, kann es sein, dass die Polizei die Staatsanwaltschaft bittet dich zu einer Vernehmung zu laden. Und diese musst du dann wahrnehmen, sonst wirst du zwangsweise vorgeführt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    nein, man kann auch seine Aussage schriftlich abgeben aber das muss man per Absprache Regeln.

    vor Gericht müsstest du aber deine Aussage bestätigen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Da ist vielleicht besser man geht hin, außer man kann nicht dann geht man ein anderes mal hin,.. kommt drauf an um was es geht,..

    manchmal kommen sie ja auch zu dir,.. wie aus heiteren Himmel so wie der Blitz,..

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du hast doch eine Einladung erhalten..Klar musst du dahin...Deine Aussage könnte wichtig sein...

  • vor 8 Jahren

    Ja logisch! Immerhin scheinst du etwas zum Sachverhalt beitragen zu können.

    Da kannst du nciht sagen "och, meine Freundin hatte kein Bock" und zuhause bleiben

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, bei Nichterscheinen kann man die Zwangsvorführung vornehmen. Diese kann kostenpflichtig gemacht werden.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.