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Ich wurde als Zeuge bei der Polizeit eingeladen. Muss ich da hin?
8 Antworten
- Lucius T FowlerLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Nein. Nein mit einem Punkt. Du musst NICHT bei der Polizei aussagen, und es droht dir auch keine Strafe, wenn du da nicht hingehst. Die Polizei hat kein Recht, dich "vorzuladen"; sie können dich höchstens um eine Aussage bitten.
Aussagen musst du nur vor einem Richter, wenn du als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung geladen wirst, und da droht dir dann wirklich ein Ordnungsgeld oder die Zwangsvorführung, wenn du nicht erscheinst. Vor dem Richter musst du auch wahrheitsgemäß aussagen. Bei der Polizei darfst du lügen; auch das steht nicht unter Strafe.
- RLLv 7vor 8 Jahren
1. einfache Vernehmung durch die Polizei:
Für die Vernehmung durch die Polizei gilt für den Zeugen ebenso wie für den Beschuldigten, daà keine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage besteht (BGH in NJW 1962, 1020 f.). Bei der Vorladung eines Zeugen durch die Polizei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung. Deshalb hat die Polizei mangels gesetzlicher Grundlage keine Zwangsmittel (also z.B. polizeiliche Vorführung etc.), um eine Anwesenheit des Zeugen zu Aussagezwecken zu erzwingen.
Zur Rücksendung eines ihm überlassenen Zeugenfragebogens ist er nicht verpflichtet.
- CatanLv 6vor 8 Jahren
Nein, aber wenn du nicht erscheinst, kann es sein, dass die Polizei die Staatsanwaltschaft bittet dich zu einer Vernehmung zu laden. Und diese musst du dann wahrnehmen, sonst wirst du zwangsweise vorgeführt.
- Anonymvor 8 Jahren
nein, man kann auch seine Aussage schriftlich abgeben aber das muss man per Absprache Regeln.
vor Gericht müsstest du aber deine Aussage bestätigen.
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- NacáfzLv 6vor 8 Jahren
Da ist vielleicht besser man geht hin, auÃer man kann nicht dann geht man ein anderes mal hin,.. kommt drauf an um was es geht,..
manchmal kommen sie ja auch zu dir,.. wie aus heiteren Himmel so wie der Blitz,..
- Wolke7Lv 7vor 8 Jahren
Du hast doch eine Einladung erhalten..Klar musst du dahin...Deine Aussage könnte wichtig sein...
- vor 8 Jahren
Ja logisch! Immerhin scheinst du etwas zum Sachverhalt beitragen zu können.
Da kannst du nciht sagen "och, meine Freundin hatte kein Bock" und zuhause bleiben
- Anonymvor 8 Jahren
Ja, bei Nichterscheinen kann man die Zwangsvorführung vornehmen. Diese kann kostenpflichtig gemacht werden.