Div. Zeugen haben in einem Strafgerichtsprozess 2 Einladungen erhalten und wurden auch 2 mal "ausgeladen. Grund: beim 1. Mal kam der Beschuldigte nicht! beim 2. Mal lag ein Tag vorher ein ärztl. Attest vor - der Beschuldigte erschien dann doch mit dem Verteidiger und dann wurde verhandelt! Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Beschuldigter. Am 3. Prozesstag wurden die Zeugen nochmals vorgeladen - aber nicht vernommen und heimgeschickt. Ausser Spesen nix gewesen!!!! WAS SOLL DAS EIGENTLICH? IST DAS NORMAL IN DT. GERICHTenß
Gerechtigkeit2012-12-12T05:58:06Z
Beste Antwort
Darf sich ein Richter einen Fehler erlauben? fragst Du
Leider ja, und das auch noch so viele wie er/sie gerne möchte, denn die werden NIE zur Rechenschaft gezogen, auch wenn sie sich einfach über das Gesetz stellen, obwohl sie nur dem Gesetz verpflichtet sind.
Deutschland Absurdistan Diese ganze Erde mittlerweile auch Absurdistan
Der Richter vertritt die Staatsmacht. Du bist nur der kleine Bürgerwicht. Richter können mit Dir praktisch machen, was sie wollen.
Versuche Dich mal gegen einen Polizisten vor Gericht zu wehren, dann wirst Du sehen, wer sich Fehler und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland ungestraft erlauben darf.
Die lustigste Begründung eines Richters für ein offenkundig falsches Urteil lautete: "Recht ist was im Gesetz steht. Und Recht heißt nicht Gerechtigkeit." Da geht es stur nach Gesetzestexten, auch wenn es gegen jedwede menschliche Vernunft verstößt.
In dt. Gerichtssälen ist alles erlaubt, wenn es nur der Wahrheitsfindung dient.
Vor einigen Monaten wurde vorm LG Cottbus eine Verhandlung gegen einen 17-jährigen Betrüger geführt - die Ladung der vielen Zeugen hat einen viel größeren Schaden in die Staatskasse gespült als der Heranwachsende überhaupt angerichtet hatte.
Anstatt die Zeugen alle mit einem Omnibus anzukarren waren jedem die Reisekosten - wirklich quer durch Deutschland - erstattet worden.
natürlich können auch Richter Fehler machen. Außerdem ist es ja oft so, dass Richter oftmals nicht über den ganzen Sachverhalt informiert sind, weil ihnen ganz einfach die Informationen fehlen, oder weil sie falsche Informationen haben (z.B. durch falsche Zeugenaussagen).
In dem von dir geschilderten Fall hat der Richter aber keinen Fehler gemacht, es kann schlichtweg nicht verhandelt werden, weil die Zeugen nicht auftauchen. Da bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als die Verhandlung zu vertagen. Kommt leider oft vor, und dadurch werden die Kosten des Verfahrens natürlich in die Höhe getrieben. Wird auch seine Gründe gehabt haben, warum der Richter die Zeugen beim 3. Mal nicht vernommen hat. Die Richter müssen auch darauf achten, dass im während des Prozesses keine Verfahrensfehler passieren.
das ist kein Fehler sondern ganz normaler Gerichtsalltag. Im Übrigen sind die Richter in ihren Entscheidungen unabhängig, die können per Definition keinen Fehler machen. Natürlich können ihre Entscheidungen überprüft werden, aber ein "Fehler" ist eine umgestoßene Entscheidung nicht.