Als Chronisch kranker zahle ich jährlich eine freiw.Vorauszahl Zuzahlung.?

Ich bekomme Sozialhilfe, soll ich den Betrag zahlen, obwohl das Gesetzt sich geändert hat (siehe 10 € Praxis)?

2012-12-04T17:33:53Z

Den Betrag sollte innerhalb der 10er Dezembers, für die Befreiung ab Januar 2013 gezahlt.

Philipp2012-12-04T17:32:09Z

Beste Antwort

Zum einen fällt die Praxisgebühr ab Januar 2013 weg, zum anderen kannst du, wenn du viele Medikamente brauchst, dich befreien lassen von der Krankenkasse. Dann zahlst du nur noch einen bestimmten Beitrag für das ganze Jahr, den die KK vorher ausrechnet, aber du musst auch keine Rezeptgebühr mehr zahlen.
Setz dich mal mit deiner Krankenkasse in Verbindung.
Philipp

?2012-12-05T07:12:34Z

Hallo
Die 10 € Reglung bringt mir gar-nichts.Bezahle aber trotzdem im voraus das eine Prozent.da fällt die Quittungs sammelei weg.Um mir zum Jahresende das Geld wieder zu holen.Ist für alle nur eine Erleichterung,ob Patient oder Apotheke,selbst für Krankenhaus.
@Schokkoschatz
Das geht aber von Brutto aus,an sonsten sehr gut.
Was neu ist,das Gesundheitsunkosten zu 100 % von der Steuer absetzbar sind.
r

♪♫ Piper ♪♫ das Eumel2012-12-05T07:12:21Z

Eine "freiw.Vorauszahl Zuzahlung" ist mir neu.

Evtl. bist du beim s.g. Hausarztmodel dabei, da zahlt man 1 mal jährlich 10€ Praxisgebühr und dann nicht mehr. Da die Praxisgebühr ab 2013 wegfällt, würde ich nicht bezahlen. Setzt dich aber vorher mit deiner Krankenkasse in Verbindung und teile ihnen das mit.

Schokkoschatz2012-12-05T07:10:11Z

Als chronisch kranker Grundsicherungsempfänger muss maximal 1 % des Einkommens, hier
12 x 382,00 € ab Januar 2013 vom Versicherten als Eigenbeteiligung gezahlt werden, das wären hier 45,84 €.

Die Vorauszahlung lohnt sich nur, wenn der Zuzahlungsbetrag in 2013 diesen Betrag übersteigt, bei machen Leuten wird das in Zukunft nicht mehr so sein, weil die Praxisgebühr wegfällt (max 80,00: 4 x Arzt, 4 x Zahnarzt).
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Ich vermute aber mal, dass bei einem chronisch Kranken (mit entsprechender Bescheinigung vom Arzt) insgesamt höhere Medikamenten- und sonstige Zuzahlungen als 45,84 € anfallen.

Wenn der Betrag jetzt im Dezember nicht zur Verfügung stehen sollte, bleibt die Möglichkeit, bis zu dieser Summe in 2013 selber "häppchenweise" die Zuzahlungen zu leisten, bei Überschreiten der Grenze die Belege zur Erstattung einzureichen und sich dann für das Restjahr die Zuzahlungsbefreiung erteilen zu lassen,

Thomas2012-12-05T02:32:31Z

Die Zuzahlung bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen beträgt 1% des anrechenbaren Einkommens. Vorkasse macht keinen Sinn. Zudem ist meine Erfahrung, dass Apotheken " Zuzahlungsbefreite" eher schief ansehen.

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