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Als Chronisch kranker zahle ich jährlich eine freiw.Vorauszahl Zuzahlung.?
Ich bekomme Sozialhilfe, soll ich den Betrag zahlen, obwohl das Gesetzt sich geändert hat (siehe 10 € Praxis)?
Den Betrag sollte innerhalb der 10er Dezembers, für die Befreiung ab Januar 2013 gezahlt.
7 Antworten
- PhilippLv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
Zum einen fällt die Praxisgebühr ab Januar 2013 weg, zum anderen kannst du, wenn du viele Medikamente brauchst, dich befreien lassen von der Krankenkasse. Dann zahlst du nur noch einen bestimmten Beitrag für das ganze Jahr, den die KK vorher ausrechnet, aber du musst auch keine Rezeptgebühr mehr zahlen.
Setz dich mal mit deiner Krankenkasse in Verbindung.
Philipp
Quelle(n): eigene Erfahrung, da selbst chronisch krank - SchokkoschatzLv 6vor 8 Jahren
Als chronisch kranker Grundsicherungsempfänger muss maximal 1 % des Einkommens, hier
12 x 382,00 € ab Januar 2013 vom Versicherten als Eigenbeteiligung gezahlt werden, das wären hier 45,84 €.
Die Vorauszahlung lohnt sich nur, wenn der Zuzahlungsbetrag in 2013 diesen Betrag übersteigt, bei machen Leuten wird das in Zukunft nicht mehr so sein, weil die Praxisgebühr wegfällt (max 80,00: 4 x Arzt, 4 x Zahnarzt).
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Ich vermute aber mal, dass bei einem chronisch Kranken (mit entsprechender Bescheinigung vom Arzt) insgesamt höhere Medikamenten- und sonstige Zuzahlungen als 45,84 € anfallen.
Wenn der Betrag jetzt im Dezember nicht zur Verfügung stehen sollte, bleibt die Möglichkeit, bis zu dieser Summe in 2013 selber "häppchenweise" die Zuzahlungen zu leisten, bei Ãberschreiten der Grenze die Belege zur Erstattung einzureichen und sich dann für das Restjahr die Zuzahlungsbefreiung erteilen zu lassen,
- HansLv 7vor 8 Jahren
Hallo
Die 10 € Reglung bringt mir gar-nichts.Bezahle aber trotzdem im voraus das eine Prozent.da fällt die Quittungs sammelei weg.Um mir zum Jahresende das Geld wieder zu holen.Ist für alle nur eine Erleichterung,ob Patient oder Apotheke,selbst für Krankenhaus.
@Schokkoschatz
Das geht aber von Brutto aus,an sonsten sehr gut.
Was neu ist,das Gesundheitsunkosten zu 100 % von der Steuer absetzbar sind.
r
- vor 8 Jahren
Eine "freiw.Vorauszahl Zuzahlung" ist mir neu.
Evtl. bist du beim s.g. Hausarztmodel dabei, da zahlt man 1 mal jährlich 10€ Praxisgebühr und dann nicht mehr. Da die Praxisgebühr ab 2013 wegfällt, würde ich nicht bezahlen. Setzt dich aber vorher mit deiner Krankenkasse in Verbindung und teile ihnen das mit.
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- vor 8 Jahren
Die Zuzahlung bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen beträgt 1% des anrechenbaren Einkommens. Vorkasse macht keinen Sinn. Zudem ist meine Erfahrung, dass Apotheken " Zuzahlungsbefreite" eher schief ansehen.
Quelle(n): Erfahrung im vierten Quartal 2012 - NumzieLv 5vor 8 Jahren
Soweit ich weiÃ,wird jeder chronisch kranke von der Krankenkasse jährlich befreit.
Du muÃt gar nicht zuzahlen!
Erkundige Dich mal bei Deiner Krankenkasse.
Quelle(n): Freundin ist chronisch krank