Ich bin der einzige Zeuge und möchte anonym aussagen, Dilemma?

Hallo Community,

ich weiß, das ist ein Fall für den Anwalt. Nur komischerweise bin ich der wohl einzige 21-Jährige auf der ganzen Welt der keinen Anwalt hat.
Die Straftat passierte vor nicht allzu langer Zeit, ich nenne nichts genaueres. Es wurde jemand beklaut, der Beklaute wollte Rache und bekam sie. Er rief mich danach zu sich, damit ich mich auch um ihn "kümmern" kann. Ich hielt ihn davon ab weiterzumachen und drohte ihm mit der Polizei. Ich beruhigte ihn und als wir zum Rauchen rausgingen, floh der Dieb. Wie werde ich hier nicht sagen. Fest steht, dass weder mein Nachbar, noch der Dieb sich dazu äußerten. Der Dieb war schwer verletzt, aber ansprechbar.

Das Problem mit diesem Nachbarn ist, dass er nicht zum ersten so auffällt. Ich lebe schon seit 15 Jahren in der Gegend und es gefällt mir dort so sehr, dass ich sogar in der Nähe blieb als ich von Mama wegzog. Es wäre für mich und die ganze Nachbarschaft mehr als nur großartig, wenn der Kerl weg ist.

Ich weiß nicht ob ich aussagen kann, denn beide Parteien sind still. Das hat einen guten Grund. Den Grund kenne ich ebenfalls: Als kleiner Tipp: Dieser Nachbar bot mir "Grüntee" und "Zeug zum Nase pudern" an. Der Nachbar bekommt auch oft Besuch, seien es Freunde und Bekannte oder hin und wieder die Polizei. Der Dieb hat höchstwahrscheinlich seinen ganzen Grüntee mitgenommen und noch ein paar Dinge.

Ich war der einzige der das ganze gesehen hat und nur mir hat der Nachbar erzählt was passierte.

Wenn ich jetzt aussage, wird der Nachbar natürlich zu 100% wissen, dass ich das war.

Habt ihr irgendwelche Vorschläge?

2012-11-28T02:42:59Z

Lustig. Woher wisst ihr, dass ich bei diesem Kerl irgendwas kaufe? Gras und seine andere ******* habe ich nicht nötig. Seit er zuzog, gab er nur Probleme. Er bot mir an Zeug zu kaufen. Keine Ahnung warum er mich zu sich rief an dem Tag, viel hatten wir nicht miteinander zu tun..

Dark S2012-11-28T15:56:07Z

Beste Antwort

Wenn ich das richtig interpretiere geht es hier um schwere Körperverletzung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - beides sind Offizialdelikte (1), das heißt, daß die Polizei / Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme Ermittlungen aufnimmt und versucht, Zeugen zu finden. Falls (!) die oben genannte Sache bei der Polizei bekannt wird, könnte es sein, daß sie ohnehin bei dir auftaucht.
In so einem Fall ist man auch dazu gehalten, auszusagen, da keine Voraussetzung für das Zeugnisverweigerungsrecht (2) vorliegt.

Wie die Polizei davon erfährt, könnte auch mit an dir liegen ;)
Ich empfehle, bei der zuständigen Polizeidienststelle anzufragen,
1. ob die Straftat bereits bekannt ist, falls nicht, wie man diese vertraulich melden kann
2. ob bei einem zu erwartenden Strafverfahren eine Schutzmöglichkeit (Anonymität) für Zeugen möglich ist
3. ob andere Zeugenschutzmaßnahmen bestehen (dieser Nachbar scheint ja ein gewisses Gewaltpotential zu besitzen)

Anonym2012-11-28T17:40:12Z

Du willst nichts genaues nenne, willst aber einen genauen vorschlag. Das geht nicht. Im Übrigen versteht man als Außenstehender hier gar nicht, um was es geht.

Anonym2012-11-27T20:26:58Z

Hör halt mit den Drogen auf.

|eve|2012-11-27T11:47:24Z

Es reicht, wenn du den Polizisten den anonymen Hinweis gibst, dass bei deinem Nachbar ein Umschlagplatz für "Grüntee und Zeug zum Nase Pudern " ist. Wind hat die Polizei ohnehin schon bekommen, wenn sie schon hin und wieder beim Nachbarn auf Besuch waren.

Anonym2012-11-27T11:25:37Z

Ich habe mal an die Polizei weiter geleitet man verpfeift nicht anonym seinen Dealer anonym hat was von angstschweis scheiserchen

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