Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Fahrtätigkeit?
Hallo,
ich hätte da eine Frage bezgl. der Steuererklärung. Also der Betrag (Bsp. 4200 €) auf dem jährlichen Ausdruck/Ersatz der Lohnsteuerkarte in Zeile 20 eingetrasgen wird und die Bescheinigung vom Arbeitgeber ergibt (beträgt z. Bsp. 5100 € Anlage N Zeile 52 - 56) über gezahlte steuerfreie Verpflegungspauschalen. In meinem Steuerprogramm wird aber eine Nachzahlung aufgezeigt. Weiß jemand wie das zustande kommt? Müsste hier nicht eine Erstattung angezeigt werden??
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Jürgen NRW2012-11-03T07:47:44Z
Beste Antwort
Erhält ein Arbeitnehmer seinen Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber ersetzt, ist dieser Ersatz bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Pauschbetrags steuerfrei.
Entweder ist die Summe höher als dir aufgrund deiner auswärtigen Tätigkeit (Pauschalen) zusteht oder du hast die entsprechenden Angaben dafür nicht korrekt eingetragen.
Entweder Du hast andere Nebeneinkünfte, oder Du hast woanders eine Eingabe falsch gemacht. Setze mal die Verpflegungspauschale viel höher. Musst Du dann mehr Steuer zahlen nimmt Dein Programm die Fahrtätigkeit nicht an
Ich kenne es eigentlich so, dass du in der Steuererklärung einen Bruttolohn angibst und Werbungskosten. Wenn du Fahrt-&Reisekosten hast dann wird von denen die erstattete Summe abgezogen und der Rest geht als Werbungskosten in die Berechnung ein. Wenn dann die Differenz zwischen Brutto und Werbungskosten gröÃer als ca. 8000 Euro ist, dann fallen Steuern an. Da kommt es dann darauf an, ob du genug Steuern monatlich vorausgezahlt hast, sonst muÃt du sie nachzahlen.