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Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Fahrtätigkeit?
Hallo,
ich hätte da eine Frage bezgl. der Steuererklärung.
Also der Betrag (Bsp. 4200 €) auf dem jährlichen Ausdruck/Ersatz der Lohnsteuerkarte in Zeile 20 eingetrasgen wird und die Bescheinigung vom Arbeitgeber ergibt (beträgt z. Bsp. 5100 € Anlage N Zeile 52 - 56) über gezahlte steuerfreie Verpflegungspauschalen.
In meinem Steuerprogramm wird aber eine Nachzahlung aufgezeigt. Weiß jemand wie das zustande kommt? Müsste hier nicht eine Erstattung angezeigt werden??
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Erhält ein Arbeitnehmer seinen Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber ersetzt, ist dieser Ersatz bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Pauschbetrags steuerfrei.
Entweder ist die Summe höher als dir aufgrund deiner auswärtigen Tätigkeit (Pauschalen) zusteht oder du hast die entsprechenden Angaben dafür nicht korrekt eingetragen.
- Anonymvor 9 Jahren
Gibt es die Frage auch in verständlichem Deutsch?
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Entweder Du hast andere Nebeneinkünfte, oder Du hast woanders eine Eingabe falsch gemacht. Setze mal die Verpflegungspauschale viel höher. Musst Du dann mehr Steuer zahlen nimmt Dein Programm die Fahrtätigkeit nicht an
- Mii🐼Lv 7vor 9 Jahren
Du müsstes diese Verpflegungskosten bei deinen Werbungskosten als deine Aufwendungen angeben.Davon wird dann der Arbeitgeberzuschuss abgezogen.
Das gibt dann + - 0€
Du musst dann dafür nicht nachzahlen und erhältst auch nichts wieder.
Ich denke mal, dass du nur die Erstattung Arbeitgeber angegeben hast , aber nicht deine Aufwendungen.
Ich gucke mir ansonsten deine Frage später nochmal genauer an.
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Wenn du in Anlage N Zeile 52 bis 55 deine Pauschbeträge für Mehraufwand für Verpflegung in Höhe von 5100€ eingetragen hast
Und in Zeile 56 die steuerfreie Erstattung von Arbeitgeber in Höhe von 4200€
( lt. Zeile 20 der Lohnsteuerkarte)
hast du noch 900€, die du als Werbungskosten absetzen kannst
Das ist auf alle Fälle nicht der Grund, dass dein Steuerprogramm eine Nachzahlung anzeigt.
Entweder ist dir ein Fehler beim Eintragen unterlaufen,
oder aber die Nachzahlung hängt mit etwas anderem zusammen.
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- Klaus LLv 6vor 9 Jahren
Ich kenne es eigentlich so, dass du in der Steuererklärung einen Bruttolohn angibst und Werbungskosten. Wenn du Fahrt-&Reisekosten hast dann wird von denen die erstattete Summe abgezogen und der Rest geht als Werbungskosten in die Berechnung ein. Wenn dann die Differenz zwischen Brutto und Werbungskosten gröÃer als ca. 8000 Euro ist, dann fallen Steuern an. Da kommt es dann darauf an, ob du genug Steuern monatlich vorausgezahlt hast, sonst muÃt du sie nachzahlen.