Habe mir ein Auto gekauft,laut verkäufer wären nur die radlager hinten defekt,so steht es auch im kaufvertrag.Nun kommt ans tageslicht,das die gelenkwellen oder so zusätzlich zu den lagern ausgeschlagen sind.Laut werkstatt,soll ich nicht mehr mit dem auto fahren.Rückstprache mit dem käufer,er hätte es nicht gewußt,erst wollte er den wagewn zurück nehmen,dann wieder nicht,hinterher rief er noch mal an und sagte:;Er hätte ihn zurück genommen,wenn ich ihn nicht umgemeldet hätte.Werkstatt sagt,wenn man etwas ahnung von autos hätte,hätte man das alles wissen müssen.Kann ich vieleicht doch vom kaufvertrag zurück treten,weiß da einer was?Weil man mir dsagte,die heimfahrt gilt noch als probefahrt und gekauft wie gesehen,ist heut nicht mehr rechtens??? Bin so blöd und hab mir ein schrottauto an drehen lassen,geld weg und auto das man nicht fahren soll v or der tür stehen,da es lebends gefährlich wäre das teil zu bewegen.
ช้าง2012-10-26T22:55:12Z
Beste Antwort
mein rat wäre: anwalt - wandlung des kaufvertrages - polizei - anzeige wegen arglistiger täuschung!
ps: dem typen, wenn es keiner sieht, eine wendeltreppe in den hals schlagen, das er seinen pudding zum ar.sch.loch tragen kann.
Wenn Du den Verdacht hast, dass Du arglistig getäuscht worden bist. Dann solltest Du Dir tatsächlich einen Anwalt nehmen. Wenn der Kauf noch nicht lange genaug zurückliegt, muss der Verkäufer den Wagen zurücknehmen.
Defekte Antriebswellen oder deren Manschetten sind ein Fehler, den ein Händler erkennen muss.
Schlechte Karten hast DU allerdings, wenn der Verkäufer eine Privatperson gewesen ist. Von einer Privatperson kann man nicht erwarten, dass ein fundiertes technisches Wissen vorliegt.
Hast du das Auto von einem gewerblichen Händler gekauft, hast du 1/2 Jahr Garantie. Hat der Händler den Wagen im Auftrag eines Privatkunden verkauft, bist du wie im Falle eines Privatkauf auf die Fresse gefallen. Selbst wenn du im Recht bist, dauert der Rechtsstreit sehr lange und ohne Rechtschutz mit hohem finanziellem Risiko. Ein fahrbereites Auto hast du auf die Schnelle nicht.
Als erstes rate ich Dir, haltes fest an Deinem Kaufvertrag. Auch Gebrauchtwagen haben eine Gewährleistung und wenn Dir der Käufer sagt er hätte nichts von den Mägeln gewusst (hast Du ja auch nicht), dann muss er trotzdem ausbessern. Egal was er sagt oder wie er sich rausreden will, in den ersten 6 Monaten ab Kauf muß er beweisen, das diese Mängel vorher nicht da waren und das wird er nicht können. Also muß er den Wagen reparieren und alle Mängel beseitigen oder zurück nehmen. Er hat ein Recht auf nachbesserung und wenn die zweimal nicht funktioniert, dann darfst Du vom Vertrag zurück treten und bekommst Dein volles Geld wieder.
man sollte sich niemals ein Auto kaufen, dass man nicht VOR dem Kauf in einer Werkstatt auf Herz und Nieren überprüft hat. Das ist keine große Sache. Und teuer ist es auch nicht. Wenn ein Verkäufer nicht will, dass du das Auto in die Werkstatt bringst, bevor du es kaufst, dann lass die Finger davon.