Terminverschleppung der Mieterin?

Anfang Oktober habe ich eine vermietete 1,5 Zimmer Wohnung/Apartment gekauft und auch gesehen. Die Wohnung und die Mieterin machten einen guten Eindruck. Beiläufig berichtet sie von einem Schmorbrand an der Deckenleuchte in Ihrer Wohnung.
Mit der vorherigen Eigentümerin hätte sie den Schaden durch einen Elektriker beheben lassen. Wann der Schmorbrand war und welcher Elektriker es war erfahre ich nicht von der Mieterin.

Weil es schwierig ist, die genaue Ursache des Schmorbrandes im Nachhinein festzustellen,
habe ich einen Auftrag für einen E- Check auf meine Kosten an eine Elektro-Fachfirma vergeben.

Die Mieterin findet nun alle möglichen Ausreden keinen Termin für den E- Check machen zu lassen.

Wie ist ein Termin schnellsten herzustellen da ich ja für alle Schäden durch die Elektroinstallation hafte? Im schlimmsten Fall kann das Haus abfackeln.

Für Hinweise meinen Dank im voraus.

Hausverwalter2012-10-27T00:35:00Z

Beste Antwort

Die Mieterin haftet, bei einem Schaden der jetzt entstehen würde, nicht du.

Sie ist verpflichtet dir den Zugang zur Wohnung zu gewähren.
Wenn mehrere Termine abgelehnt wurden bzw. der Mieter sich weigert, könnte man das ganze einklagen.

Sprendlinger2012-10-27T15:01:48Z

Sprich mit dem Elektriker und lass Dir in 2 Wochen mehrere Termine geben. Schicke Sie schriftlich (Einwurfeinschreiben) der Mieterin. Vermerke, dass Du nicht dabei bist Sie soll sich einen Termin aussuchen. Geht sie darauf nicht ein, hast Du alles mögliche gemacht und sie muss mit dem Problem leben. Dir kann man dann keine Vorwürfe machen oder sogar die Miete mindern!!!!

Uwe Peter2012-10-27T12:16:05Z

Es ist jetzt die Frage wie weit du breit bist juristisch zu gehen.
Es gibt die Möglichkeit über einen Rechtsanwalt dein Recht auf „Eigentums Wahrung“ in Anspruch zu nehmen.
Danach muss Dir die Mieterin 3 Termine nennen an dem Du die Wohnung in Augenschein nehmen Kannst. Du hast als Vermieter das recht einmal im Jahr nach Absprache mit dem Mieter
Dein Eigentum zu besichtigen.“ Eigentums Wahrung“ (Teile der Mieterin mit das Du in Begleitung kommst. Es ist besser einen Zeugen dabei zu haben. (Eventuell Fotos Machen) ) Aber Vorsicht!!!
Du darfst dabei nur Fotos von einen eventuelen Schaden machen.Also nicht von der unaufgeräumten Wohnung.
Dieses Recht kann im schlimmsten Fall auch per Gericht (Gerichtsvollzier) durchgesetzt werden.
Gerade bei der Gefahr eines Kabelbrands kann nicht nur Dein Eigentum geschädigt werden.
Es besteht auch die Gefahr für andere Mieter und Eigentümer im Haus.
Ein Freund von uns musste leider den Weg übers Gericht gehen.
LG Uwe

🍀 ภ๏Ŧгเ 🍀2012-10-27T05:39:30Z

Du musst Dich ankündigen mit Termin , denn ein Mieter muss dem Vermieter die,Möglichkeit der Wohnungsbegehung einraümen ,
Das ist Gesetz !
Ansonsten muss der Mieter für einen evtl Schaden haften.